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FRG-Zeiten

von LauraIW21.11.2013 | 12:08
1285 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Frage an das Experten-Team: Ich habe festgestellt, dass die Eintragungen in meinem russischen Arbeitsbuch von der deutschen Übersetzung abweicht, d. h. ich habe 10 J. als Ökonomin gearbeitet und in der Übersetzung steht eine Tätigkeit als Dispatcherin. Dies wäre eine Einstufung in eine andere Qualifikationsklasse (FRG-Zeiten sind bereits in meinem Konto gespeichert). Kann ich das überprüfen lassen und wie? Sollte sich herausstellen, dass ich Recht habe, werden mir dann rückwirkend die 10 J. anerkannt?

3 Antworten

....am 21.11.2013 | 12:46
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Überprüfung der Zeiten (kurz schriftlich und formlos) und begründen Sie es, so wie Sie es hier gerade getan haben. Sie können das ganze auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Weißen Sie auf die Ihrer Meinung nach falsche Übersetzung hin. Wenn Sie noch Unterlagen haben, die Ihre behauptung stützt noch besser. Sofern die Überprüfung ergibt, dass die erste Anerkennung der Zeiten unrichtig war, wird dies durch die DRV korrigiert. Sofern Sie im Rentenbezug sind, ergibt sich eine Neuberechnung der Rente und eine maximale Nachzahlungsdauer von 4 Kalenderjahren (Antrag in 2013 -> 4 Kalenderjahe zurück frühestens 01.01.2009). Wenn Sie noch keine Rente beziehen, werden die Zeiten neu fewstgestellt und diese dann ab Rentenbeginn bei der zukünftigen Rente berücksichtigt.
W*lfgangam 21.11.2013 | 13:14
Hallo LauraIW, liegt ein entsprechender Ausbildungsabschluss (Hochschule, Fachhochschule) vor? Liegen die Zeiten vor 1992? Ggf. ist die Bewertung dieser Zeiten im Rahmen von Mindestentgeltpunkten jetzt/künftig ein "Nullsummenspiel". Gruß w.
-am 21.11.2013 | 13:27
Hallo LauraIW, den Ausführungen von .... kann voll und ganz zugestimmt werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren zuständingen Rentenversicherungsträger.
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