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Experten-Antwort

frist für erwerbsminderungsrenten verlängerung

von timbrauchthilfe22.05.2020 | 09:30
403 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine EM Rente läuft Ende August aus. Ich habe es voll verschlafen sie schon vorher zu verlängern. Kann mir die DRV jetzt die Rentenverlängerung verweigern weil ich so spät dran bin ? Gibt es einen Gesetzes Text ab wann man spätestens den Rentenverlängerungsantrag abgeben muss ? Bitte helft mir.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo timbrauchthilfe,

ich empfehle Ihnen, sich direkt telefonisch mit Ihrem Rententräger in Verbindung zu setzen. Dort können Sie formlos die Weitergewährung beantragen und erfahren evtl. Verfahrensvorgänge hinsichtlich der Weitergewährung (z. B. ist eine Nachuntersuchung erforderlich? Gibt es in diesem Zusammenhang eine Sonderregelung wegen der aktuellen Coronakrise? Handelt es sich um eine Arbeitsmarktrente und erhalten Sie vom Rententräger deshalb noch einen Fragebogen?).

Die Telefonnummer sollten Sie auf Ihrem letzten Rentenbescheid finden oder rufen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 1000 4800 an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo timbrauchthilfe,

da ich nicht weiss, von welchem RV-Träger Sie die Rente bekommen, kann ich nicht hundertprozentig sagen, wie die Zahlung erfolgt.

Es kann tatsächlich sein, dass die Rentenzahlung termingerecht zum Zeitrentenende eingestellt wird, falls bis dahin nicht fest steht, ob eine Weitergewährung möglich ist. Sollte sich dies dann aber ergeben, wird die Rentenzahlung selbstverständlich nachgeholt und Sie erhalten eine Nachzahlung.

Es kann aber auch sein, dass bis zur Entscheidung gezahlt wird, aber dann – falls sich herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für die Weitergewährung nicht erfüllt sind – die zu Unrecht gezahlte Rente zurückgefordert wird. An dieser Stelle deshalb nochmals der Hinweis, sich mit dem Rententräger direkt in Verbindung zu setzen.

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10 Antworten

Ahdam 22.05.2020 | 09:55
Müsste jetzt noch problemlos möglich sein. 3 bis 4 Monate vorher ist in Ordnung.
Also 3 Monate vorher sollte man spätestens den Antrag zur DRV senden ? Viele reden von 5-6 Monaten vorher deswegen habe ich Panik.
Eine hunderprozentige Aussage kann man nicht treffen. Es gibt etliche Fälle bei denen schon nach ein paar wenigen Wochen ein Bescheid im Briefkasten war. Aber es gibt auch die anderen Fälle, bei denen 6 Monate nicht ausgereicht haben, da noch Gutachtertermine anstanden. Mit 5-6 Monaten ist man aktuell meist sicher.
santanderam 22.05.2020 | 09:38
Müsste jetzt noch problemlos möglich sein. 3 bis 4 Monate vorher ist in Ordnung.
timbrauchthilfeam 22.05.2020 | 09:48
Also 3 Monate vorher sollte man spätestens den Antrag zur DRV senden ? Viele reden von 5-6 Monaten vorher deswegen habe ich Panik.
santanderam 22.05.2020 | 09:56
Also verweigern wird ihnen die DRV die Verlängerung wegen „verspätetem“ Antrag nicht. 3 Monate ist wegen der momentanen Situation etwas knapp, könnte aber durchaus noch reichen.
timbrauchthilfeam 22.05.2020 | 10:34
Vielen Dank für ihre Antwort. Ich muss einen fragebogen Ausfüllen. Falls die DRV noch nicht entschieden hat bis meine Rente abläuft bekomme ich dann eine Nachzahlung Fall die Rentenversicherung erst später entscheidet ?(nach Ablauf der rente).
W°lfgangam 22.05.2020 | 18:36
Hallo timbrauchthilfe, wg. Fragebogen, nehmen Sie den hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Den hier können Sie auch zusätzlich nehmen, dieser ist freiwillig und muss nicht zwingend ausgefüllt werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Und ja, falls die Weiterzahlung erst nach Ablauf der jetzt befristeten Rente erfolgt, erhalten Sie natürlich eine Nachzahlung. Problem für Sie könnte nur sein, dass Sie nach Ende Rente erst mal ohne Geld dastehen ...ggf. AfA, Jobcenter, Krankenkasse zuständig ist - vorrangig sollten Sie bei Auslaufen der befristeten Rente auch Ihre Krankenversicherung im Blick haben. Gruß w.
Frank am 23.05.2020 | 12:57
Wenn es sich im Nachhinein herausstellt, dass die Rente zu Unrecht weiter gezahlt wurde, weil der Verlängerungsantrag nicht bewilligt wurde, und die im Voraus gezahlte Rente zurück gezahlt werden muss, finde ich das problematisch. Weil man keine anderen Einnahmen hat und auch kein SGB 2 Geld beantragen kann, da die Rente ja erst mal bis zum Entscheid gezahlt wird. Und beim SGB 2 das Geldzuflussprinzip gilt. Mich würde das sehr treffen weil ich gar nicht über ausreichend Rücklagen verfüge, die dann doch nicht weiter bewilligte Rente zurück zu zahlen. Kann man mit dem RV Träger vereinbaren, dass man keine Fortzahlung möchte, bis über den weiteren Rentenantrag entschieden wurde? Letztlich verhält es sich ja ähnlich bei Widersprüchen beim Entzug einer unbefristeten Rente. Ist es möglich, auf die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu verzichten, bis über diesen entschieden wurde? So ein Widerspruchsverfahren kann sich aufgrund der Gutachter- Situation möglicherweise auch in die Länge ziehen.
Frankam 24.05.2020 | 05:49
Gilt das mit der Zahlung nur auf Antrag auch, wenn man Widerspruch gegen den Entzug auf eine unbefristete Rente einlegt, auch wenn dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung hat?
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