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Frist für Stellungnahme wegen eines Gutachtens

von SaMo25.07.2013 | 17:26
1121 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ans Forum, die DRV hat mir eine Frist für eine Stellungnahme wegen eines Gutachtens bis zum 29.07 gesetzt. Nun ist es so das mich meine Ärzte total unterstützen und auch dazu Stellung nehmen wollen. Im Gutachten wurde einiges weggelassen oder falsch wieder gegeben. Dazu kommt noch das es widersprüchlich ist, was mir von der DRV negativ ausgelegt wird. Alle Berufstypischen Tätigkeiten werden ausgeschlossen aber eine LTA wäre laut Gutachter nicht notwendig. Ich habe bereits der DRV die Stellungnahmen von mir und meinem Hausarzt zugeschickt aber eine Stellungnahme von meinem Schmerztherapeuten fehlt noch. Mein Schmerztherapeut sagte mir das wir da systematisch ran gehen müssen und überwies mich jetzt erstmal zu einem Arbeitsmediziner. Danach will er erst eine Stellungnahme verfassen. Termin zur Besprechung ist aber erst ende Sep. Legt die DRV jetzt die Akte bis dahin erstmal zur Seite oder wird eine Entscheidung ohne die Stellungnahme getroffen? Ich weiß ja nicht ob die DRV die widersprüchliche Aussage des Gutachtens auch so deutet oder nur das Kreuz nein bei LTA berücksichtigt. Es geht nicht um Rente sondern um eine LTA. Da ich Orthopädische und Psychische Probleme habe, habe ich mir schon eine geeignete Maßnahme zu einer Berufsfindung rausgesucht. Hatte dort bereits mit einer Psychologin ein Gespräch. Die würden mich nehmen sobald sich ein Kostenträger findet. Die Agentur für Arbeit fühlt sich nicht zuständig obwohl von der Seite eine LTA befürwortet wird.

2 Antworten

Schadeam 25.07.2013 | 18:08
Und was für eine Antwort erwarten Sie im Forum? Hier kennt doch keiner den Vorgang und daher kann auch keiner voraussagen, was genau im Ihrem Einzelfall passiert oder nicht, und was "die DRV" aus Ihrem Vorgang macht. Manches lässt sich in so einem Forum einfach nciht klären.
Annaam 26.07.2013 | 01:12
Sie können den Widerspruch formal fristwahrend stellen Legen Sie dar, dass es für eine detaillierte Stellungnahme seitens des Schmerztherapeuten noch Zeit braucht.Erstens hat der viel zu tun, andererseits ist Urlaubszeit und auf die geplanten Termine müssen sie ja auch warten... Einschreiben natürlich....... :-) Verängerung knapper Fristen ist gang und gäbe...... mfg
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