Hallo Mini,
es gibt grundsätzlich keine konkreten Fristen, innerhalb derer ein Widerspruchsverfahren abgeschlossen sein muss.
Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Rentenversicherungsträger vor Erteilung eines Widerspruchsbescheides sämtliche die Entscheidung beeinflussenden Faktoren abklären muss. Daher kann die Dauer eines Widerspruchverfahrens nicht abgeschätzt werden.