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Fristen Umwandlung Reha Antrag in EM Rente

von Hein07.02.2016 | 14:56
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Hallo, habe da mal eine Frage zu Fristen wenn keine Angabe derselbigen erfolgt. Fall: Reahantrag von Juni 2015 wurde von der DRV umgedeutet auf volle Erwerbsminderung auf Zeit. Keine weitere Datumsangaben. Jetzt wurde ich von der DRV angeschrieben das ich unter Vorlage des Schreibens "in den nächsten Tagen" in einem der Service-Zentren den formulargemäßen Rentenantrag nachholen soll. Der Termin soll vereinbart werden unter der Telefonnummer des Gesprächpartners der das Schreiben erstellt hat. Oder aber Stadtverwaltung,Gemeindeverwaltung. Erst nach Vorlage des vollständigen Rentenantrags würde eine endgültige Entscheidung über einen Rentenanspruch fallen. Konto ist an und für sich schon lange geklärt, was noch verlangt wird sind meine Krankenkassenzugehörigkeiten ab 1970 ??? Krankengeld könnte bis Mitte Juli gezahlt werden. Wenn ich jetzt online einen Termin bei dieser Beratungsstelle machen würde gäb es da erst im April welche. Stellt sich mir also die Frage da ja wie gesagt keine Fristen vorgegeben wurden: Muß ich wirklich den Termin telefonisch vereinbaren und würde eventuell einen früheren Termin bekommen ? Oder reicht es wenn ich sagen wir einmal Mitte April (ca. 3 Monate vor Ablauf KG ) einen Onlinetermin ausmache um meiner Mitwirkungspflicht gegenüber Krankenkasse und DRV zu genügen ? Wobei die 3 Monate ja für eine normale Altersrente sind, eventuell geht ja EM noch etwas schneller.

2 Antworten

KSCam 07.02.2016 | 17:06
Wenn im Schreiben der DRV kein Termin genannt wurde kann Ihnen auch keiner im Forum den Termin kennen. Was wollen Sie wissen? Da die Versicherungzeiten geklärt sind und auch feststeht, dass Sie voll em sind, wird das Rentenverfahren wohl schnell gehen, das kann unter 4 Wochen dauern - vielleicht auch nur 2? Geht es Ihnen darum möglichst viel Zeit zu gewinnen / auf Zeit zu spielen / den Antrag so spät wie möglich zu stellen, können Sie sich den Termin ja online buchen und das relativ spät.......ob Sie dann Stress mit der Kasse oder sonstwem bekommen, weiß keiner im Forum. Sie können dann immer noch behaupten: "im Aufforderungsschreiben stand kein Termin und online ging es leider nicht früher...."
Heinam 09.02.2016 | 23:24
Hallo KSC. Natürlich geht es im Endeffekt darum so lange wie möglich Krankengeld zu beziehen. Und ich wollte einfach nur wissen ob es da Erfahrungswerte gibt was denn die DRV unter "in den nächsten Tagen" versteht und ob ich denn mit meinen geplanten 3 Monaten hinkomme oder eventuell sogar ein paar Tage mehr abzeihen könnte. Ich meine, das ist ja wohl ein Standardschreiben der DRV was sicherlich auch andere Forenuser bekommen und wie auch immer drauf reagiert haben. Danke für die Antwort.
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