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Experten-Antwort

Frühester Renteneintritt für langj. Versicherte

von Claudia07.12.2015 | 10:49
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo erst mal ;o) Ich arbeite seit 1979 mit Unterbrechungen von max. 12 Monaten. Damit hätte ich bereits 35 Jahre erfüllt. Kommen die Erziehungszeiten dann on top? Ich habe 2 Kinder, geb. 1982 + 1989. Ist es dann so, dass ich bereits 39 Versicherungsjahre habe? Wenn dem so ist, könnte ich also quasi sofort aufhören zu arbeiten und dann mit 66,irgendwas (bin 1959 geboren) meine volle Rente beziehen. Setzten wir mal voraus, dass ich bereit bin 14,4% Kurzüng hinzunehmen. Wann wäre dann mein frühester Renteneintritt? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Mit bestem Gruß zum Start in die Woche!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

eine vorzeitige Altersrente kommt ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung frühestens nach vollendetem 63. Lebensjahr in Betracht, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Inwieweit Zeiten der Kindererziehung für diese 35 Jahre mitgezählt werden können, ist im Einzelfall zu klären. Sind die grundsätzlich anrechenbaren Zeiten der Kindererziehung bereits anderweitig mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, dürfen diese Zeiten nicht doppelt gezählt werden. Für Jahrgang 1959 ist die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten festgelegt. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente wäre deshalb mit 11,4% Abschlag verbunden. In einem Beratungsgespräch könnten Sie klären, ob Sie die Chance haben, die Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen, um evtl. vor Erreichen der Regelaltersrente eine abschlagsfreie Altersrente erhalten zu können.

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1 Antworten

=//=am 07.12.2015 | 12:10
Sie sollten eigentlich wissen, ob Sie die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Ihre beiden Kinder bereits beantragt haben ("automatisch" geht das nicht!) und ob sie bereits anerkannt wurden. Dann haben Sie doch mit Sicherheit schon eine Rentenauskunft erhalten, aus der Sie alles ersehen können (vorausgesetzt, Sie haben sie auch gelesen und nicht ad acta gelegt). Wenn Sie es genau wiissen wollen, ob und welche Wartezeit Sie erfüllen, fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.
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