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Frühster Rentenbeginn

von Megane04.06.2007 | 09:47
2040 Ansichten
14 Antworten

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Ich bin am 13.08.1949 geboren und seit April 1964 ununterbrochen rentenversichert.Seit einem Monat bin arbeitslos. Ab wann kann ich frühestens Rente beziehen und mit welchem Abschlag

5 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.06.2007 | 14:43

Da sich an den Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und somit am Rentenbeginn durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz keine Änderungen ergeben haben, können Sie wie bisher mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2% in Rente gehen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Altersrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderatoren-Antwortam 05.06.2007 | 09:45

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderatoren-Antwortam 05.06.2007 | 09:44

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann frühestens ab dem 01.09.2012, bei einem Abschlag von 7,2 % beginnen.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderatoren-Antwortam 05.06.2007 | 09:41

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann nach Beendigung der Altersteilzeitarbeit am 01.09.2007 beginnen. Der Abschlag beträgt 7,8 %.

Zum gleichen Zeitpunkt kann die Altersrente für Frauen beginnen, bei einem Abschlag von 7,2 %.

Moderatoren-Antwortam 05.06.2007 | 09:45

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

9 Antworten

Dieske Reginaam 04.06.2007 | 11:55
geb. 02.10.1944 Lehrzeit 1961 - 1963 Ununterbrochene Beschäftigung seit 1964 Altersteilseit aus ges. Gründen endet 31.08.2007.
Mam 04.06.2007 | 14:51
Sollte Megane weiblich sein, so käme noch die Altersrente für Frauen in Betracht. Diese wäre ab dem 60. Lebensjahr mit 18 % Abzug möglich.
Höfling Roswithaam 04.06.2007 | 15:44
Wann bekomme ich frühestens meine Rente. Kriege nur die Grundrente,da ich 4Kinder großgezogen habe,sonst war ich zu Hause
Frankam 04.06.2007 | 15:56
Wenn Sie gar nichts von sich preisgeben, wird Ihnen hier niemand mit einer Antwort dienen können.
Höfling Gerhardam 04.06.2007 | 15:48
Wann kann ich frühestens in Rente gehen? Mit welchen Abzügen muß ich rechnen
Frageam 04.06.2007 | 15:49
Was ist denn eine Grundrente???
Höfling Roswithaam 04.06.2007 | 16:03
Ab wann bekomme ich meine Rente?Habe wenig einbezahlt,da ich Mutter von 4 Kindern war und dann nicht mehr gearbeitet habe
lotscheram 04.06.2007 | 17:27
Sehr geehrte Frau Dieske, Sie haben auf Grund Ihres Geburtsjahres und der vorliegenden Sachverhalte eigentlich 3 Möglichkeiten. Wenn ich ausschliesse, das Schwerbehinderung vorliegt (mindestens 50%), bleiben noch zwei Möglichkeiten. 1. Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, Rentenbeginn ab 01.09.2007, Rentenminderung 18% 2. Rente als Frau, Rentenbeginn ab 01.09.2007, Rentenminderung noch 7,2%, Theoretische können Sie sich nach Beendigung der Altersteilzeit noch Arbeitslos melden, allerdings wird das Arbeitslosengeld auf der Grundlage der geringeren Einkünfte aus der Altersteilzeit berechnet. Vielleicht hilft die Information für Ihre Entscheidung.
lotscheram 04.06.2007 | 17:58
die von mir angegebene Rentenminderung zu 1. wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ist nicht 18%, sondern nur 7,8%.
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