Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDa sich an den Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und somit am Rentenbeginn durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz keine Änderungen ergeben haben, können Sie wie bisher mit 63 Jahren und einem Abschlag von 7,2% in Rente gehen.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Altersrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann frühestens ab dem 01.09.2012, bei einem Abschlag von 7,2 % beginnen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann nach Beendigung der Altersteilzeitarbeit am 01.09.2007 beginnen. Der Abschlag beträgt 7,8 %.
Zum gleichen Zeitpunkt kann die Altersrente für Frauen beginnen, bei einem Abschlag von 7,2 %.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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