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Experten-Antwort

GDH 50 und Buchstabe G, geb. 1953

von fragender09.12.2015 | 16:46
1440 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe vor ca 2 Monaten eine EU Rente beantragt. Nun lese ich hier und anderswo, dass die Bearbeitung sich unendlich gestalten kann ( Gutachter, Arztberichte , zur REHA war ich, Juristische Abteilung ). Meine Frage: Da ich den GDH 50 habe könnte ich auch eine Schwerbehinderten Rente beantragen. Ist da die Bearbeitungszeit kürzer ( Rentenrechtliche Vorausetzung ist erfüllt ) und kann ich diesen Antrag auch Paralell stellen? Welche Rente würde denn höher ausfallen? Danke für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2015 | 09:45

Wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, wäre eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers sinnvoll.

7 Antworten

Kai N.am 09.12.2015 | 17:16
Ich bin auch 53 geb. wir können doch nächstes Jahr mit 63 u 2 Mon. in Rente ohne Abschlag. Alles was sie hier jetzt planen können hohe Abschläge bringen, es muss halt jeder wissen ob er sich das leisten kann, ich nicht.
Herz1952am 09.12.2015 | 16:54
Dies sollten Sie am besten bei Ihrer Beratungsstelle der Rentenversicherung klären, da liegen Ihre Unterlagen vor. Dann kann eine Proberechnung vorgenommen werden.
=//=am 09.12.2015 | 17:35
Man kann nicht pauschal sagen, dass ein Rentenverfahren wegen EM unendlich dauert! Entweder Sie gehen zu einer Beratungsstelle der DRV oder Sie beantragen schriftlich eine Vorberechnung/Rentenauskunft einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt UND - sofern Sie nicht von einer Krankenkasse oder der AfA oder dem Jobcenter Leistungen erhalten und diese Sie aus dem Leistungsbezug haben wollen - bitten die DRV, Ihnen mitzuteilen, welches die höhere Rente ist und diese dann zu zahlen. Am Besten ist ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter der DRV.
=//=am 09.12.2015 | 17:35
Man kann nicht pauschal sagen, dass ein Rentenverfahren wegen EM unendlich dauert! Entweder Sie gehen zu einer Beratungsstelle der DRV oder Sie beantragen schriftlich eine Vorberechnung/Rentenauskunft einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt UND - sofern Sie nicht von einer Krankenkasse oder der AfA oder dem Jobcenter Leistungen erhalten und diese Sie aus dem Leistungsbezug haben wollen - bitten die DRV, Ihnen mitzuteilen, welches die höhere Rente ist und diese dann zu zahlen. Am Besten ist ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter der DRV.
Kai N.am 09.12.2015 | 18:17
OK, ihnen alles gute.
fragenderam 09.12.2015 | 18:13
Das mag bei Ihnen so sein wenn Sie 45 Jahre voll haben ohne Abschlag in Rente zu gehen. Bei mir fehlen leider 6 Jahre und die kann ich nicht aufholen. Zum 2. bin ich tatsächlich nicht in der Lage meine bisherige Arbeit fort zu führen.
Feliam 10.12.2015 | 08:46
Wenn Sie nicht von der KK oder der Agentur für Arbeit zur Rentenantragstellung aufgefordert und somit frei in Íhrem Gestaltungsrecht sind, könnte die AR wg. Schwerbehinderung auf jeden Fall günstiger sein. Der Abschlag ließe sich über die Wahl des Rentenbeginns steuern, die Hochrechnung, die bei einer EM-Rente nur bis 62 geht, ist auch schon mit dabei, da Sie bereits 62 sind, und die ganzen med. Ermittlungen entfallen.
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