Hallo antje1984,
nein, die Geburt müssen Sie zunächst nicht selbst der DRV melden, das erledigt bereits die örtliche Meldestelle Ihrer Wohnsitzgemeinde pro forma ...anschließend trudelt ein Informationsschreiben der DRV bei Ihnen ein, das Sie grundsätzlich über die Erziehungszeiten (KEZ/BÜZ)/deren Auswirkungen in der DRV aufklärt und auch den Hinweis, dass KEZ/BÜZ auch dem Vater angerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine gemeinsame Erklärung für die Zukunft abgegeben wird. *)
Bei Ihrer EM-Rente wird es (fast) keine Änderungen geben. Zum Einen werden KEZ/BÜZ als rentenerhöhende Werte erst bei einer späteren Rente neu eingebaut, da Ihr Rentenleben mit Beginn der EM abgeschlossen ist und die Zeit bis 60/62 bereits hochgerechnet worden ist (so, als hätten Sie bis dahin bereits gearbeitet/Rentenwerte erworben).
Sofern Sie bisher keine Kinder hatten, ist nur neu, dass Sie jetzt die 'Elterneigenschaft' haben – was ganz kleine positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Die Beiträge zur Pflegeversicherung verringern sich und 0,25 %. Damit das bei Ihrer Rente berücksichtigt werden kann, ist der Vordruck R830:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
auszufüllen (kann auch vor Ort bei jeder Beratungsstelle DRV oder im Rathaus erledigt werden) und an die DRV zu schicken.
> Elterngeld
Kann Einfluss auf die EM-Rente haben, da als Einkommen zu berücksichtigen ist – allerdings nur, wenn bereits andere Einkünfte/z. B. ein Minijob besteht und die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Dazu eben den Vordruck R660 ausfüllen, dann sind Sie allen Mitteilungspflichten nachgekommen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
In der Summe: Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, das ist am Einfachsten.
Gruß
w.
*) könnte bei Ihnen vielleicht eine interessante Möglichkeit sein, die es auszuloten gilt.