Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

geburt eines kindes während bezug voller em-rente

von antje198426.03.2015 | 20:02
1259 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, ich beziehe eine unbefristete volle em-rente und bekomme im juni ein baby. ich vermute, dass ich dies der DRV melden muss? über die kopie der geburtsurkunde? sind änderungen für mich und den rentenbezug zu erwarten? wird kindergeld oder elterngeld (mindestsatz 300 €/monat) angerechnet? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antje1984,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an. Ergänzend teilen wir mit, dass das zu erwartende Kindergeld keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen EM-Rente hat. Sollten Sie einen Riester-Rentenvertrag für Ihre private Altersvorsorge abgeschlossen haben, werden Sie aufgrund der anstehenden Geburt Anspruch auf eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR haben. Die zuständige Stelle, die über den Anspruch entscheidet, prüft bei der DRV, ob ein Kind gemeldet ist. Aus diesem Grund wäre es dann erforderlich die Geburt des Kindes bei der DRV mitzuteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 26.03.2015 | 20:30
Hallo antje1984, nein, die Geburt müssen Sie zunächst nicht selbst der DRV melden, das erledigt bereits die örtliche Meldestelle Ihrer Wohnsitzgemeinde pro forma ...anschließend trudelt ein Informationsschreiben der DRV bei Ihnen ein, das Sie grundsätzlich über die Erziehungszeiten (KEZ/BÜZ)/deren Auswirkungen in der DRV aufklärt und auch den Hinweis, dass KEZ/BÜZ auch dem Vater angerechnet werden können, wenn rechtzeitig eine gemeinsame Erklärung für die Zukunft abgegeben wird. *) Bei Ihrer EM-Rente wird es (fast) keine Änderungen geben. Zum Einen werden KEZ/BÜZ als rentenerhöhende Werte erst bei einer späteren Rente neu eingebaut, da Ihr Rentenleben mit Beginn der EM abgeschlossen ist und die Zeit bis 60/62 bereits hochgerechnet worden ist (so, als hätten Sie bis dahin bereits gearbeitet/Rentenwerte erworben). Sofern Sie bisher keine Kinder hatten, ist nur neu, dass Sie jetzt die 'Elterneigenschaft' haben – was ganz kleine positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Die Beiträge zur Pflegeversicherung verringern sich und 0,25 %. Damit das bei Ihrer Rente berücksichtigt werden kann, ist der Vordruck R830: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… auszufüllen (kann auch vor Ort bei jeder Beratungsstelle DRV oder im Rathaus erledigt werden) und an die DRV zu schicken. > Elterngeld Kann Einfluss auf die EM-Rente haben, da als Einkommen zu berücksichtigen ist – allerdings nur, wenn bereits andere Einkünfte/z. B. ein Minijob besteht und die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Dazu eben den Vordruck R660 ausfüllen, dann sind Sie allen Mitteilungspflichten nachgekommen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… In der Summe: Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, das ist am Einfachsten. Gruß w. *) könnte bei Ihnen vielleicht eine interessante Möglichkeit sein, die es auszuloten gilt.
GroKoam 27.03.2015 | 21:34
Arbeiten kann Sie nicht aber schnakseln geht noch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026