Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Antwort von "Dr. Blödel" trifft es sehr gut: Ändern sich Kleinigkeiten wie z.B. ein Beitragssatz in der KV oder PV, stellt dies keinen Neuberechnungsgrund für die Rente dar. Der Verwaltungsaufwand für diese Änderungen Bescheide zu schreiben wäre unangemessen hoch. Alle Änderungen dieser Art sind dem Rentenempfänger die Presse und Nachrichtensendungen bekannt und werden daher nur mit einem kurzen Text auf dem Kontoauszug im Anschluss an die Darstellung des Geldeingangs beschrieben.
Wir raten daher immer wieder gern, dass die Leute sich mit den üblichen Nachrichtenmedien versorgen sollen und z.B. den Kontoauszug einfach mal lesen - und zwar nicht nur den Betrag ;-))
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