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Experten-Antwort

Geldeingang geringer als Zahlbetrag im Bescheid

von Markus7523.04.2015 | 16:28
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8 Antworten

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Hallo. Von der Sachbearbeitung habe ich niemanden erreicht und bei der 0800er Nummer wissen die nicht bescheid, bzw. haben keinen Einblick. Ich soll laut Bescheid (teilweise EMR) 103,15 Euro, nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bekommen und erhalte nur 102,80 Euro auf mein Konto. An was könnte das liegen? Klaut sich die Deutsche Post für den Rentenservice etwas? :-) Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2015 | 10:02

Die Antwort von "Dr. Blödel" trifft es sehr gut: Ändern sich Kleinigkeiten wie z.B. ein Beitragssatz in der KV oder PV, stellt dies keinen Neuberechnungsgrund für die Rente dar. Der Verwaltungsaufwand für diese Änderungen Bescheide zu schreiben wäre unangemessen hoch. Alle Änderungen dieser Art sind dem Rentenempfänger die Presse und Nachrichtensendungen bekannt und werden daher nur mit einem kurzen Text auf dem Kontoauszug im Anschluss an die Darstellung des Geldeingangs beschrieben.

Wir raten daher immer wieder gern, dass die Leute sich mit den üblichen Nachrichtenmedien versorgen sollen und z.B. den Kontoauszug einfach mal lesen - und zwar nicht nur den Betrag ;-))

7 Antworten

=//=am 23.04.2015 | 17:17
Da wird mit Sicherheit nichts geklaut. :-) Die Differenz kann daran liegen, dass die mtl. Rente bis 28.02.2015 netto 103,15 EUR betragen hat und wegen der Änderung des KK-Beitrags ab 01.03.2015 nur noch mtl. netto 102,80 EUR beträgt. Ab 03/2015 haben sich viele Rentenbeträge vermindert, weil die KK höhere Beiträge verlangen. Im Rentenbescheid - Anlage 1 - müßten aber die jeweiligen Rentenbeträge stehen.
Markus75am 23.04.2015 | 17:39
Okay. Vielen Dank. Wenn ich mir meine Kontoauszüge von vor einigen Monaten anschaue, dann wurde genau der Betrag aus dem Bescheid überwiesen.
GroKoam 23.04.2015 | 17:54
Der Abzug ist der Beitrag zur Kaffeetasse der DRV, damit man beim Arbeiten nicht so schnell einschläft.
Dr. Blödelam 23.04.2015 | 17:49
Das passiert, wenn man sich die Bescheide/Schreiben nicht vollständig durchliest: Im Rentenanpassungsschreiben zum 01.07.2014 stand bereits geschrieben, dass ab 01.01.2015 der Beitragssatz sich zur Pflegeversicherung um 0,3% erhöht. Sollten Sie erst nach dem 01.07.2014 Ihren Bewilligungsbescheid erhalten haben, so wurde das entsprechend mit einem eigenen Passus ebenfalls erläutert (Bei "Hinweisen" - aber noch vor den Anlagen). Des Weiteren steht da geschrieben, dass die Änderung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung entsprechend auf dem Kontoauszug (unter Verwendungszweck) noch einmal dargestellt wird. Schauen Sie in Ihren Januar-Rentenbetrag. Für die Zeit ab 01.03.2015 gilt der individuelle Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Rentner. Hier gilt ein ähnlcihes Verfahren. Sie werden mit Sicherheit ein Schreiben Ihrer Krankenkasse erhalten haben, wonach der Beitragssatz sich entweder ändert, oder gar gleich bleibt. Das ist schon mal der erste Hinweis. Den zweiten erkennen Sie an dem Verwendungszweck bei Überweisung der März-Rente. Ein eigener Bescheid für jede Änderung des Beitragssatzes zur Kranken- und/oder Pflegeversicherung würde den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen, daher das Auszugsverfahren. Hinweis für die Zukunft: Es ist geplant, dass sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.01.2016 um weitere 0,2% erhöht.
GroKoam 23.04.2015 | 18:27
Plagiator
GroKo-Fanam 23.04.2015 | 20:05
Warum suchen Sie sich nicht einen eigenen Namen? Dem echten "GroKo" werden Sie niemals das Wasser reichen können, Sie bedauernswerter Mensch!
Olicia P am 27.04.2015 | 08:00
Guten Tag, ist es dann aber nicht verwunderlich, dass der Rententräger die Kosten für die KK und die Pflegeversicherung entsprechend berücksichtigt hat. Laut https://www.pflegeversicherung-heute.de/private-rentenversicheru… ist der Bürger inzwischen gezwungen alle Zusatzbeiträge zu akzeptieren. Doch hat er andere Möglichkeiten, die Kosten der gesetzlichen KK zu senken? Kann ein Wechsel hilfreich sein???
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