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geringfügiger Hinzuverdienst zurückzahlen?

von L. Gauss05.06.2015 | 11:00
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4 Antworten

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Als Rentner und 450 Euro Jobber kann ich ja zweimal im Jahr über die 450-Euro-Grenze hinzuverdienen. Wenn ich in einem Monat knapp mehr über 450-Euro-Grenze verdient habe, beispielsweise gerade 460-Euro, kann ich dann die 10 Euro zurückzahlen?. Dies deshalb um die Regelung zweimal im Jahr über die 450-Euro-Grenze hinzuverdienen, nicht wegen eines geringfügigen Betrags zu "verbrauchen". Gegebenenfalls: wen muß ich da anschreiben und an wen die 10 Euro zurückzahlen?

4 Antworten

senf-dazuam 05.06.2015 | 11:41
Das sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Wenn der Ihnen als Entgelt 460 Euro zukommen lässt, müssen Sie dieses Einkommen auch ggü. der DRV angeben, egal ob Sie vielleicht 10 Euro davon gar nicht annehmen wollen ...
Galgenhumoram 05.06.2015 | 11:47
Achten Sie auf die Einhaltung der unschädlichen Hinzuverdienstgrenze unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Überschreitens; alles andere kann man als Sozialleistungsbetrug werten. Egal ob mit einem Cent oder Summe x drüber. Die Grenze liegt eindeutig bei 450,00 EUR. Andernfalls wird das Überschreiten eingeräumt....und es kann dann in Summe weniger im Jahr erzielt werden. Es gilt zudem zu beachten, dass dann nicht die Rente um die 10 EUR gekürt wird, sodern in der Regel mindestens 1/3 Rente futsch sind.
L. Gaussam 05.06.2015 | 15:50
Da haben sie mich mißverstanden, natürlich werde ich bzw. mein AG dies der DRV angeben. Es soll hier nichts ungesetzliches getan werden. Ich möchte nur im nachhinein die 10 Euro zuückgeben, um mir die Möglichkeit offen zu halten, mal bis zu 900 Euro im Monat hinzuzuverdienen.
W*lfgangam 05.06.2015 | 19:49
Hallo L. Gauss, auf zustehendes Einkommen kann zwar verzichtet werden (gegenüber Ihrem Arbeitgeber), hat aber für die Hinzuverdienstgrenzen keine Bedeutung - das, was Ihnen entsprechend Ihrer ausgeübten Beschäftigung/ggf. sogar nach tarifvertraglichen Regelungen zustand, ist auch/selbst bei einem Einkommensverzicht als 'volles' Einkommen zu berücksichtigen. Vielleicht sprechen Sie noch mal mit Ihrem Arbeitgeber, ob er für den 'dritten zu vielen' Monat nicht eine 'andere' Verteilungsweise des - aus Rentensicht - zu vielen Einkommens vornehmen könnte/ die Monatsabrechnung zu Ihren Gunsten berichtigt. Davon ab, es steht doch ausdrücklich im Rentenbescheid drin, dass nur in 2 Monaten die Grenze überschritten werden darf! Gruß w.
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