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Experten-Antwort

Gesamtzeit der Verlängerung bei EM Renten

von Tommi10.03.2021 | 14:33
95 Ansichten
3 Antworten

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Es ist ja bekannt, bei einer vollen EM aufgrund von rein medizinischen Gründen wird bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren (im Regelfall- aber höchstens) verlängert. Wenn man nach der Aussteuerung den Rentenantrag gestellt hat und der Leistungsfall bereits am 1. Tag der Krankheit liegt, zählt dann die Zeit vor Rentenbeginn (die 1,5 Jahre) mit oder erst ab Antragstellung? Bei mir läuft bald die 2. Verlängerung (jeweils 3 Jahre) ab und ich hoffe immer noch, ich kann vielleicht noch etwas mehr arbeiten. Aber bei einer unbefristeten Rente wird mein Vertrag durch Tarifbestimmung beendet. Unabhängig davon das die RV auch nur für 1 oder 2 Jahre verlängern könnte, was ich ja als Wunsch äußern könnte, um noch weiter verlängert zu werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tommi,

der Befristungszeitraum der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Rentenbeginn und nicht nach dem Datum des Leistungsfalls der Erwerbsminderung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Valzuunam 10.03.2021 | 14:44
Nach einer "Gesamtdauer der Befristung" von neun Jahren ist die Rente unbefristet zu Gewähren. In die Befristungen können aber nur Zeiten des tatsächlichen Rentenbezuges, und nicht (zusätzlich) die einer eventuell schon früher beginnenden Erwerbsminderung, einfließen.
Tommiam 10.03.2021 | 16:49
Vielen Dank für die Antwort.
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