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Experten-Antwort

geschiedenen Witwenrente

von moonlight26.01.2019 | 14:36
104 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrtes Serviceteam, ich war 30 Jahre verheiratet, nicht berufstätig, diawohnhaft im Ausland ! Mein Exgatte arbeitet bei einer EU organisation, die auch eine Geschiedenenwitwenrente vorsieht. Da mein Exgatte jedoch wieder geheiratet hat, werden eventuell 2 Witwen bezugsberechtigt sein, im Falle seines Ablebens. Ich habe nicht wieder geheiratet und bekomme von meinem ExMann eine Leibrente, die im Todesfall erlischt. Da mein Exmann in Kuerze in Pension geht, moechte ich seinem Versorgungsträger(Pensionskasse) meine Versorgungsansprüche bei seinem eventuellen Ableben vorsichtshalber jetzt schon anzeigen, ist das üblich oder nicht ? Was muss ich alles beifügen oder wie beschreibe ich meine Lage? vielen dank im Voraus fuer ihre kompetente Meinung moonlight

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Moonlight,

es ist uns nach Ihren Angaben nicht bekannt, ob Sie zum einen nach deutschem Recht geschieden wurden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und dabei für Sie Rentenanwartschaften begründet wurden. Zum anderen wissen wir nicht, ob Ihr Ex-Ehegatte überhaupt Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat und einen Rentenanspruch daraus erworben hat, welche in Form einer Witwenrente übertragen werden könnten. Sollte Ihr Ehegatte einem anderen als das genannte Versorgungssystem zugehörig sein (z.B. Beamtenversorgung), müssen Sie Ihre Frage an die Stelle richten, welche Ihrem Ex-Ehemann zukünftig Leistungen in Form einer Rente/Pension gewähren wird.

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1 Antworten

KSCam 26.01.2019 | 14:51
Machen Sie das halt, kann Ihnen doch niemand verbieten. Aber da das rein gar nichts mit der deutschen gesetzlichen RV zu tun hat, stellt sich die Frage welche Antworten Sie von den Experten der DRV eigentlich erwarten? Falsches Forum!
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