Hallo, Moonlight,
es ist uns nach Ihren Angaben nicht bekannt, ob Sie zum einen nach deutschem Recht geschieden wurden und ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und dabei für Sie Rentenanwartschaften begründet wurden. Zum anderen wissen wir nicht, ob Ihr Ex-Ehegatte überhaupt Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat und einen Rentenanspruch daraus erworben hat, welche in Form einer Witwenrente übertragen werden könnten. Sollte Ihr Ehegatte einem anderen als das genannte Versorgungssystem zugehörig sein (z.B. Beamtenversorgung), müssen Sie Ihre Frage an die Stelle richten, welche Ihrem Ex-Ehemann zukünftig Leistungen in Form einer Rente/Pension gewähren wird.