Als Bezieher von Arbeitslosengeld wird man rentenrechtlich so gestellt, als hätte man mit 80% des vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weitergearbeitet. Diese Zeiten werden von der Agentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger übermittelt und können anhand des angeforderten Versicherungsverlaufs überprüft werden.