Die Mindestzeit für eine Rente in Deutschland beträgt 60 Monate. Wenn Sie nach 58 Pflichtbeitragsmonaten Deutschland verlassen würden, erfüllen Sie diese Mindestzeit nicht.
Innerhalb der EU werden jedoch die Versicherungszeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten addiert, wenn es um diese Mindestzeit geht. Sofern Sie in Ihrem Heimatstaat / einem anderen EU Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder künftig zurücklegen werden, wird damit auch die "deutsche Mindestzeit"erfüllt sein. Daher dürfte sich eine freiwillige Versicherung erübrigen.
Die Rentenhöhe und der Rentenbeginn richtet sich nach den dann in Deutschland geltenden Gesetzen.
Ein Anspruch auf Beitragserstattung ist zumindest dann nicht gegeben, solange sich ein EU Bürger in einem EU Staat aufhält.
Sofern Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung (siehe link Beratungsstellensuche.)Die Mindestzeit für eine Rente in Deutschland beträgt 60 Monate. Wenn Sie nach 58 Pflichtbeitragsmonaten Deutschland verlassen würden, erfüllen Sie diese Mindestzeit nicht.
Innerhalb der EU werden jedoch die Versicherungszeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten addiert, wenn es um diese Mindestzeit geht. Sofern Sie in Ihrem Heimatstaat / einem anderen EU Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder künftig zurücklegen werden, wird damit auch die "deutsche Mindestzeit"erfüllt sein. Daher dürfte sich eine freiwillige Versicherung erübrigen.
Die Rentenhöhe und der Rentenbeginn richtet sich nach den dann in Deutschland geltenden Gesetzen.
Ein Anspruch auf Beitragserstattung ist zumindest dann nicht gegeben, solange sich ein EU Bürger in einem EU Staat aufhält.
Sofern Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung (siehe link Beratungsstellensuche.)