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Gesundheitsreform

von reformi16.02.2007 | 14:12
1813 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage. Mein Vater hat aufgrund Insolvenz momentan keine KV. Mittlerweile ist er Rentner. Nach der Gesundheitsreform besteht ab 1.7. ja wieder die Möglichkeit einer Grundsicherung. Wie muss er vorgehen? Setzt sich die Rentenkasse mit der ehemaligen KV in Verbidnung oder wie ist das Procedere? Danke für Info

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen des Teilnehmers Ghostwriter schließe ich mich an.

Da für Nichtversicherte bereits zum 01.04.2007 ein Rückkehrrecht besteht, sollten Sie sich jedoch vor dem 01.04.2007 an den Krankenversicherungsträger wenden.

3 Antworten

Ghostwriteram 16.02.2007 | 14:28
hallo reformi, die gesetzliche Rentenversicherung hat von sich aus überhaupt keinen Handlungsspielraum und tut daher gar nichts ! Die Krankenversicherung (der Rentner, kurz KVdR) allein, im Falle Ihres Vaters die Krankenversicherung seiner Wahl, entscheidet ob und wie ein Rentner in der Krankenversicherung zu versichern ist und teilt es anschließend dem RV-Träger mit. Ihr Vater soll sich an die Krankenversicherung wenden. Aber bitte nicht in den nächsten 5 Minuten ;-) oder warum fragen Sie sofort nach Verabschiedung des Gesetzes nach ? Lassen Sie den Krankenkassen etwas Zeit Ihre neuen Tarife festzulegen. Nur dann kann Ihr Vater entscheiden, welcher Krankenkasse er aufgrund Ihres Leistungskatalogs in Verbindung mit einem günstigen KV-Beitrag er den Vorzug gibt. mfg Ghostwriter
bekissam 16.02.2007 | 20:30
Diese Frage betrifft die Krankenversicherung. Der Rentenversicherungsträger führt nur aus, was die Krankenkasse entschieden hat. Das Expertenforum unter http://www.aok-business.de kann da vielleicht weiterhelfen (Balken "Expertenforum" anklicken).
reformiam 21.02.2007 | 08:24
Vielen Dank für die Antworten. Er war allerdings früher in einer Privatversicherung. Gilt das nicht erst zum 1.7. oder kann ich versuchen, ihn in einer gesetzl. unterzubringen?
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