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Experten-Antwort

Gewinnausschüttungen aus GmbH relevant für EMR-Bezug

von Rentner28.04.2021 | 12:20
311 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich beziehe die volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente. Jetzt möchten meine Frau und ich eine GmbH eröffnen in der wir unser Vermögen aktiv verwalten. Können Sie mir bitte sagen, ob die Einkünfte (kein Gehalt) in Form von Gewinnausschüttungen aus dieser GmbH bei meiner Rente angerechnet werden? Viele Grüße Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen. Zinsen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden nicht angerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Andreasam 28.04.2021 | 12:40
Nein, weil es Einkünfte aus Kapitalvermögen sind.
Lolam 28.04.2021 | 13:13
Ähm bitte bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater! Die gmbh ist selbst Einkommensteuerpflichtig und zwar Körperschaftsteuer dazu kommt noch Gewerbesteuer. Also 15% plus Soli plus ca 15% Gewinnausschüttungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen also 25% + Soli. Grundsätzlich ist die eigene Vermögensverwaltung unerheblich für die EM Rente, nur relevant für den Hinzuverdienst.
Rentneram 28.04.2021 | 13:52
Zitat von Lol anzeigenausblenden
Danke für die Antworten. Genau das habe ich heute gemacht, er hat aber keine Ahnung von Rentenangelegenheiten bzgl. Hinzuverdienst. Verstehe es nicht. Soll damit gemeint sein, es gefährdet den Bezug der Rente grundsätzlich nicht kann aber wegen dem Hinzuverdienst bei der Höhge der Rente angerechnet werden?
Deutsche Rentenversicherung
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