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Experten-Antwort

Große Witwenrente

von Reckahn11.07.2014 | 09:36
940 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zur Erklärung des Sachverhaltes: Ich bin 70 Jahre alt und beziehe eine ganz normale Altersrente. Jetzt habe ich die Absicht, wieder zu heiraten. Meine langjährige Partnerin ist 56 Jahre alt und bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wir waren beide bereits einmal verheiratet und sind auch beide seit vielen Jahren geschieden. Meine Fragen: 1. Ab wann könnte meine zukünftige Ehefrau eine Witwenrente erhalten, nach meinem Tod? Bzw. welche Voraussetzungen sind dafür notwendig? 2. welche Art der Witwenrente würde das werden, die große oder die kleine Witwenrente? Vielen Dank an die Experten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reckahn,

Anspruch auf große Witwenrente besteht wenn:

-der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt hat bzw. als erfüllt gilt, wenn der verst. Versicherte bis zum Tod eine Versichertenrente bezogen hat

-zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe Versicherten bestand

-die Witwe nicht wieder geheiratet hat

-die Ehe mindestens 1 Jahr gedauert hat

-kein bestandskräftiges Rentensplitting durchgeführt wurde und

-die Witwe das 47. Lebensjahr (abhängig vom Todesjahr) vollendet hat

Da Sie eine Versichertenrente beziehen, würde im Todesfalle die große Witwenrente bei rechtzeitiger Antragstellung mit dem Folgemonat des Todestages beginnen.

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2 Antworten

Bartlam 11.07.2014 | 10:40
Hallo, da die Ehe dann nach dem 01.01.2002 geschlossen wurde, besteht Anspruch frühestens ein Jahr nach Eheschließung. Ausnahmen hierfür sind, wenn der Tod z.B. plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist. Sollte bei Eheschließung bereits eine schwere Krankheit vorliegen, spricht man von einer sogenannten Versorgungsehe. Dies wird bei Tod des Versicherten vor dem Ablauf eines Jahres nach Eheschließung aber jeweils einzeln entschieden. Für beide Personen gilt hier die große Witwenrente, da das 45. Lebensjahr bereits vollendet wurde.
Reckahnam 14.07.2014 | 21:14
Vielen Dank an die Experten. Die Aufklärung war sehr hilfreich
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