Hallo Bea,
Anspruch auf große Witwenrente haben Sie nicht erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern bereits ab dem Alter von 45 Jahren und 9 Monaten (sofern Sie zwischenzeitlich nicht wieder geheiratet haben).
Die große Witwenrente müssen Sie dann rechtzeitig (ca. 3 Monate vorher) neu beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung