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Experten-Antwort

Grosse Witwenrente

von Daniela Theuerkauf 10.11.2016 | 11:21
1193 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, da es in letzter Zeit einige Änderungen gab bzgl der Witwenrente, möchte ich hier einmal nachfragen. Ich bekomme seit April 1993 Witwenrente. Anfangs die grosse, weil ich halbwaisenberechtigte Kinder erzogen hab. Mit deren volljährigkeit verringerte sich diese dann auf die kleine Witwenrente. Im März nächsten Jahres werde ich 45 Jahre alt und hab laut des bisherigen Gesetzes Anspruch wieder die grosse Witwenrente zu erhalten. Betrifft mich die neue Regelung wonach das Alter angehoben wird? Und wenn ich noch ins alte Raster Falle, muss ich das beantragen oder passiert alles automatisch und ich muss mich um nichts weiter kümmern? Achso, falls es wichtig und von Bedeutung sein sollte, Zahlungsträger ist bei mir eine Berufsgenossenschaft. Vielen Dank schon mal fürs Lesen und evtl Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2016 | 15:22

Hallo Frau Theuerkauf,

nein, für Sie sind weiterhin die alten Regelungen maßgebend.

Da bereits die kleine [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html gezahlt wird, erfolgt dann eine automatische Umstellung auf die große Witwenrente.

4 Antworten

Also ehrlicham 10.11.2016 | 12:08
Hi Daniela, Witwenrente von der BG kann ich nix zu schreiben, aber die gesetzliche wird dann ab 45 wieder eine "große" sein. Nein, das neue Recht ist für Sie nicht von Bedeutung, da es auf den ursprünglichen Rentenbeginn ankommt. Die Anhebung der Altersgrenzen fängt erst ab einem Rentenbeginn ab 2012 an. Ich würde vorsichtshalber die DRV anschreiben, auch wenn die eigentlich solche Termine maschinell festhalten. Sicher ist sicher. Alles Gute
Daniela Theuerkauf am 10.11.2016 | 13:37
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
Herz1952am 10.11.2016 | 15:17
Die Anhebung der Altersgrenze für die gesetzliche Rente könnte, schon über 45 liegen, weil erst ab diesem Zeitpunkt wohl gilt. Da sind nämlich die Alters-Grenzen für diese große Witwenrente bereits jetzt schon angehoben. Natürlich nur stufenweise pro Jahr. Es gibt eine Tabelle, googlen Sie bitte mal "große Witwenrente". Kann das jetzt leider nicht machen.
W*lfgangam 10.11.2016 | 19:01
Ergänzend: Da die kleine (DRV)Witwenrente wegen der BG-Rente wohl _nicht_ gezahlt wird, > Daniela Theuerkauf: Achso, falls es wichtig und von Bedeutung sein sollte, Zahlungsträger ist bei mir eine Berufsgenossenschaft. könnte der Automatismus auch versanden. Ich würde daher die große Witwenrente bei der DRV beantragen/Vordruck hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… oder das in der nächsten Beratungsstelle erledigen lassen, und zwar schon jetzt (Termine werden dieses Jahr eher nicht mehr erhalten sein). Gruß w.
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