Hallo,
die Witwenrente sollte eigentlich ohne Ihr Zutun weiterlaufen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ja durchgehend erfüllt. Wenn die Rente aber nach dem 18. Lebensjahr des Kindes doch ausbleiben sollte, bitte schnell bei Ihrem zuständigen Träger melden (Fehler sind ja nie ganz ausgeschlossen).