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Experten-Antwort

Grosse Witwenrente deutsch/türkisch

von Selma17.04.2015 | 15:12
1021 Ansichten
4 Antworten

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Laut Anschreiben von der DeutschenRV soll ich ab dem 1.4.2015 die grosse Witwenrente in Deutschland bekommen. Mein Mann hat auch eine Zeit in der Türkei gearbeitet. Aber den Antrag habe ich nur in Deutschland gestellt. Zur gleichen Zeit habe ich an die türkische Adresse eine Postbankgeldkarte bekommen. Mein Schwager hat bei der Post nachgefragt, ja es ist Geld auf dem Postbankkkonto. Warum würde ich jetzt gerne wissen. Vielen Dank Selma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2015 | 07:45

Hallo Selma,

über das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen erfolgt eine Antragsgleichstellung. Damit gilt der in Deutschland gestellte Witwenrentenantrag auch gegenüber dem türkischen Versicherungsträger. Allerdings müsste

Ihnen demnächst auch der türkische Bescheid zugestellt werden.

3 Antworten

-/-am 18.04.2015 | 07:10
Grundsätzlich gilt nach dem Sozialversicherungsabkommen beider Länder ein deutscher Witwenrentenantrag auch für die türkische Rentenversicherung. Der Rest sollte sich durch Kontaktaufnahme mit türkischer Bank und Rentenversicherungs klären lassen. Evtl. steht im "Kleingedruckten" des Bescheides des zutsändigen deutschen RV-Trägers auch etwas zum Thema SVA.
Selmaam 18.04.2015 | 11:19
Danke
Selmaam 20.04.2015 | 16:23
Ja alles super vielen Dank
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