Zur Zeit sind es noch 90 Tage Rest-AloGeld 1. Es soll zum 01.04.2012 auf 150 Tage aufgestockt werden. Neue §§ 93, 94 SGB III
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Zur Zeit sind es noch 90 Tage Rest-AloGeld 1. Es soll zum 01.04.2012 auf 150 Tage aufgestockt werden. Neue §§ 93, 94 SGB III
Bei der Rentenversicherung ist folgendes zu beachten:
Die Voraussetzung, dass bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen muss, wird nicht geprüft. Hier reicht ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB 3 aus.
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