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Gründungszuschuss über Rententräger ab 1.11. auch gekürzt???

von tom07.06.2011 | 21:23
1938 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Habe gelesen, dass der Gründungszuschuss für ALG1 ab 1.11.11 gekürzt wird. Nur noch 6 statt 9 Monate. Frage: Es gibt ja auch die Möglichkeit über den Rententräger (teilhabe am Arbeitsleben) einen Gründungszuschuss zu beantrage. Gelten die gleichen Bedingungen wie beim ALG1? Oder weiterhin ab 1.11.11 9 Monate Gründungszuschuss wenn über Rententräger? danke

3 Antworten

Insideram 08.06.2011 | 10:33
Ja, da das SGB IX in diesen Passagen auf das SGB III verweist.
-am 08.06.2011 | 13:24
Es liegt hierüber noch keine verbindliche Entscheidung bzw. Gesetzesentwurf vor und daher kann noch keine Aussage getroffen werden, ob sich ab 01.11.2011 an der Dauer des Gründungszuschusses etwas ändert.
St. Antonam 12.06.2011 | 23:19
Der Gründungszuschuss ist doch für Gründungen im Erdreich gedacht. Das Erdreich wird dann mit dem Bagger wieder zugemacht. Klar, daß die DRV noch nicht weiß, ob sie da was bezahlen will. Da man nicht weiß, ob es Lehm oder Kies oder sogar Stein handelt, der im Boden ist, will man erst das Bodengutachten abwarten. Also heißt es abwarten Leute.
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