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grundsicherung

von kerka13.03.2009 | 21:17
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8 Antworten

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Ich bin 69 Jahre und bekomme aus 2 renten ( Witwen u. eigene Rente ) insgesamt 888 Euro, habe aber mit Miete, Strom, Versicherung, Telefon... jeden monat ca. 45 Euro minuns. Weiss nicht mehr weiter...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt, Bereich Grundsicherung.

7 Antworten

-_-am 14.03.2009 | 00:30
... und Ihre Frage zur Altersvorsorge? Stellen Sie beim Grundsicherungsamt oder Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII und beantragen Sie Wohngeld.
Schiko.am 14.03.2009 | 17:00
Ob Sie Grundsicherung erhalten hängt letztlich davon ab wie viel Miete und Heizkosten Sie als Einzelperson ansetzen können. Dies ist Stadt verschieden, dies gilt auch für Heizkosten. Ich meine auch, die genannten 888 Nettorente ist so die Grenze bei der dieser Zuschuss nicht gewährt wird. Strom , Versicherung, Telefon etc. finden bei der Bedarfs Feststellung keine Berücksichtigung. Ich meine auch eine Mietbeihilfe hilft nicht recht weiter, diese kürzt rech- nerisch den Ansatzbetrag für Miete oder aber rechnet als Einkommen. Nehme ja auch an, dass ein Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes wegen Be- hinderung nicht zu berücksichtigen ist. Bleibt Ihnen vermutlich n ur noch die Möglichkeit einer kleineren Wohnung zur Senkung der Mietkosten. Will mal ein Beispiel nennen als Anhaltspunkt. 351 Regelsatz 450 Miete 70 Heizkosten ---------- 871 Bedarfsfeststellung ./. 888 ergibt keine Grundsicherung. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 14.03.2009 | 18:11
Eine Haftpflicht- und Hausratversicherung werden bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Sozialgesetzbuch) zwar nicht übernommen, werden aber im Rahmen der Einkommensbereinigung von den Einkünften abgesetzt. Das gleiche gilt für einen Beitrag zu einem Sozialverband. Insofern bedarf Schikos Beitrag einer Korrektur Gehen Sie unverzüglich zum Sozialamt und lassen einen etwaigen Anspruch überprüfen. Ansonsten haben Sie ggf. nach dem ab 01.01.2009 geltendem neuem Wohngeldrecht durchaus Chancen. Beim letzteren gibt es noch einen Kniff: Ziehen Sie zumindest einen Freistellungsauftrag zurück und zahlen lieber einige wenige Euro Steuern auf Ihre Zinserträge. Beim Wohngeld können Sie sich dann nicht nur 10% des GESAMTEINKOMMENS wegen Krankenversicherungspflicht abziehen, sondern sogar weitere 10%, weil Sie dann auch Steuern entrichten (automatischer Kapitalertragssteuerabzug erfolgt durch Ihre Bank). Es ist völlig legal, sich diese Steuern über eine Steuererklärung wieder erstatten zu lassen. Wenn bei beim Sozialamt die Stricke reissen, dann unbedingt einen Wohngeldanspruch prüfen lassen. Allerdings werden diese Leistungen nur auf Antrag hin gewährt und nicht frei Haus geliefert.
Schiko.am 14.03.2009 | 20:28
Lassen Sie sich bitte von "Amades" Ausführungen nicht beirren, dies alles trifft ja vermutlich auf Sie nicht zu. 1. Hätten Sie ein Kontovermögen von 2.315 käme allein deswegen die bedarfsorientierte Grundsicherung nicht in Frage. 2. Bei 888 Nettorente könnten es 988 Brutto sein x 12 = 11856, sind Sie schon seit 2005 Rentner sind 50% , Euro 5.928 zunächst steuer- pflichtig. Hiervon 1.341 Euro für Kranken/Pflegeversicherung, Werbungskosten Rente und Pauschale Sonderausgaben als steuermindernd abgezogen v erbleibt ein zu versteuerndes Einkommen ( 5928 - 1341) von 4.587 Euro. Bekanntlich- oder auch nicht- sind von der Steuer verschont als Existenzmi- nium von 7.664 / 15.328 led./vh. bis 31.12. 2008 und ab 1.1.2009 7.834/15668 und ab 1.1. 2010 8.004 / 16.008. 3. Hausratversicherungsbeitrag könnte nicht abgesetzt werden. Gilt auch grundsätzlich, wer nicht zur Steuer veranlagt wird kann nichts absetzen. Und nochmals , das Wohngeld trägt dazu bei , das dies entweder als Ein- kommen angerechnet wird oder aber mit der Miete kompensiert und dadurch auch die Bedarfsermittlung geringer ausfällt. Es sei Ihnen ja alles vergönnt und ich drücke Ihnen die Daumen, machen Sie sich aber keine große Hoffnungen. Mit freundlichen Grüßen.
Mein Gott, Schiko! - denken Sie an Äppel u. Birnen.am 15.03.2009 | 15:22
Lieber Schiko, Sie warnen ja vor mir als sei ich der Leibhaftige. Woher diese Phobie? Mit Verlaub, hinsichtlich des Sozialrechts verfügen Sie nur über ein gefährliches Halbwissen. Hier geht es weniger nach Gefühl und Wellenschlag, sondern vielmehr nach den vorhandenen rechtlichen Grundlagen, die - wie Sie ja wissen - nicht statisch sind, sondern einer ständigen Wandlung unterliegen. Auch darf man Äppel (Steuerrecht) nicht mit Birnen (Sozialrecht - SGB XII/ Wohngeldgesetz) verwechseln. Hinsichtlich der Absetzbarkeit von angemessenen Versicherungen schauen Sie sich bitte unbedingt mal den folgenden link an: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_einkommen… Bezüglich des Wohngeldrechts stelle ich Ihnen das Studium des Par. 16 Wohngeldgesetz (WoGG) mit den wärmsten Empfehlungen anheim. Da können Sie die Geschichte mit dem prozentual vorzunehmenden Abzug vom Gesamteinkommen nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/wogg/__16.html Als alter Steuer-Fuchs, der Sie ja nun mal sind, brauche ich Ihnen doch wohl nicht zu erläutern, dass Zinserträge zu einem der steuerpflichtigen Einkommensarten gehören? Es ist wirklich so: 1 cent Steuerabzug Kapitalertragssteuer sorgt im WOHNGELDRECHT für 10% pauschalem Abzug vom Geamteinkommen. Nichtsdestotrotz helfen alle schlauen Ausführungen an dieser Stelle nicht weiter, die gute Frau und Fragestellerin sollte unbedingt beim Sozialamt/ Wohngeldstelle vorsprechen.
Amadéam 15.03.2009 | 15:27
Der Beitag "Mein Gott, Schiko.." stammt von Ihrem guten alten Mitstreiter Amadé
Ajaxam 16.03.2009 | 09:47
Mein Gott, wenn sich die "Experten" prügeln! Lieber/r kerka, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht (wahrscheinlich nicht), weil Sie mit 888,--€ über dem Satz liegen, hängt auch von Ihrem Sparvermögen ab, das auch nur ganz minimal sein darf. Tipp: einfach mal mit einem Antrag versuchen, vielleicht kommt ja zumindest Wohngeld dabei raus?!
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