Hallo Michael S.,
In der Broschüre "Das Rentenpaket - Fragen und Antworten" heißt es auf Seite 16:
"3. Was ändert sich mit dem Rentenpaket bei der Erwerbsminderungsrente?
Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Sie endet dann mit dem 62. Lebensjahr. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Außerdem fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig aus der Bewertung heraus, wenn das für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung – zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten – wirken sich künftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus."
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=13