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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Lisa,
durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, gegeneinander ausgeglichen. Die Ehezeit wird nicht durch Gütertrennung beeinflußt.
Eine einseitige Vorausberechnung ist wenig sinnvoll, da daraus nicht ersichtlich ist, in welchem Maße der Ehepartner Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben hat.
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