Grundsätzlich können Gutachtenbeauftragte Teile der Begutachtung oder auch die ganze Begutachtung delegieren. Es muss jedoch aus dem Gutachten hervorgehen, welche Bestandteile des Gutachtens von welchem Gutachter erstellt wurden. Grundsätzlich wird das Gutachten dann auch von den beteiligten Gutachtern unterschrieben.
Da Sie angegeben haben, dass das Gutachten Ihrer Meinung nach viele Fehler aufweist, empfehle ich Ihnen eine persönliche schriftliche Stellungnahme an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten.
In dieser Stellungnahme können Sie die Fehler genau benennen und Ihre Standpunkte genau darlegen und eventuell weitere Beweismittel beifügen.
Vor Entscheidung über die beantragte Sozialleistung kann der sozialmedizinische Dienst mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen und die Kritikpunkte besprechen.
Sollte die beantragte Leistung bereits zu Ihren ungunsten entschieden sein, können Sie Ihre Stellungnahme im Rahmen der Widerspruchsbegründung einreichen.