Hallo Anton,
vermutlich wurde die Entscheidung über Ihren Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente anhand einer sozialmedizinischen Stellungnahme des Beratungsärztlichen Dienstes des zuständigen Rentenversicherungsträgers getroffen. Bitte setzen Sie sich bezüglich Ihres Anliegens mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Nur dieser kann entscheiden, ob bzw. welche Unterlagen Ihnen zugesandt werden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung