Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zu einer Verlängerung der Erwerbsminderungsrente und dem Gutachten.
Gibt es bei einer Verlängerung der Erwerbsminderungrente welche rein auf Aktenlage entschieden wurde ein ähnliches Gutachten das man anfordern kann, wie bei der Erstbeantragung. Damals gab es einen Termin bei einem Gutachter und ich konnte mir das komplette Gutachten zuschicken lassen.
Gibt es so etwas ähnliches bei einer Verlängerung, auch wenn kein Gutachtertermin war?
Danke für eine Antwort