Hallo Skyline,
bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und stellen Sie einen Antrag auf Ersatz von Verdienstausfall nach § 65a SGB I. Die Höhe des entgangenen Verdienstes müssen Sie nachweisen (Bescheinigung des Arbeitgebers), dann wird die Möglichkeit einer Erstattung geprüft.