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Gutachter

von Maren Hintz08.04.2013 | 08:43
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo - beziehe seit 1.1.2012 die volle EWrwerbsminderungsrente befristet bis 6/2013. Da sich meine Gesundheitliche Situation nicht verändert hat habe ich Antrag auf Weitergewährung der Rente gestellt. Nun war ich Freitag beim Gutachter und seitdem bin ich zutiefst verunsichert- ich bin am Überlegen ob ich bei der Rentenversicherun anrufe und sie darum bitte Zukünftig nich mehr zu diesem Gutachter gehen zu müsse. Ich hatte schon Vorfeld ehe ich überhaupt einen Rentenantrag gestellt hatte mit ihm zu tuen wegen einer Umschulung die durch den Rentenversicherer bezahlt werden sollte- dieses lehnte er damals ab. Und mit diesem schlechten Eintdruck von "damals" bin ich da nun wieder hin- und es war wieder wie das Horneburger Schießen- wir haben einfach keinen Draht zueinander. Die Untersuchung dauerte eine knappe Stunde unbd bezog sich im wesentlichen auf meine körperlichen Beschwerden- der Arzt aber ist Psychiater und sollte mit Sicherheit meine seelische Verfassung begutachten. Kann mir jemand einen Rat geben- ist es hilfreich beim Rentenversicherer anzurufen? Vielen Dank Maren

1 Antworten

-am 15.04.2013 | 20:05
Hallo Maren, für den derzeitigen Weitergewährungsantrag lohnt es sich nicht mehr anzurufen, da die ärztliche Untersuchung bereits erfolgt ist. Warten Sie bitte den Bescheid ab. Sofern dieser nicht Ihren Vorstellungen entspricht sollten Sie Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren oder auch in einem erneuten späteren Weitergewährungsantrag können Sie gerne Ihren Wunsch nach einem anderen Gutachter äußern. Ob man Ihrem Wunsch entspricht, kann ich Ihnen nicht versprechen. Ggf. ist auch eine weitere Begutachtung nicht notwendig, wenn die ärztlichen Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen.
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