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Gutachter bei Rentenverlängerung

von Wicky18.05.2007 | 16:37
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29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muß wegen Antrag auf Erwebsminderungsrente zu Gutachter.Bin seit Ende 03 2x in Reha gesamt 10 Wochen gewesen 05 bei 2 Gutachtern 06 Reichten für meiner Verlängerung meiner Erwerbsminderungsrente Berichte meiner Behandelden Ärzte zur Verlängerung die immer Schnell genehmigt wurde.Jetzt muß ich 07 wieder zum Gutachter der nicht identisch mit meinem ersten Gutachter von 05(gleiche Fachrichtung)ist.Warum kann mann nicht wieder zum gleichen gehen ? Beim neuen fängt man wieder bei Adam und Eva an ,ich weis auch nicht was ich noch mitnehmen soll ,habe bis jetzt x mal alles Kopiert für was für viele Ärzte. Soviele gesicherte Befunde sollten doch Ausreichen ,es macht mich fertig mich immer Rechtfertigen zu müssen bei xÄrzten jedes Jahr.Hat das Methode die vielen Ärzte oder warum kommt mann nicht zum gleichen Gutachter wie vorher.Schickt der Rententräger die ihm vorliegenden Befunde dem Gutachter zu ? oder muß ich wieder alles Kopieren. Es zehrt langsamm an meiner kraft. Danke

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 21.05.2007 | 17:17

Hallo Wicky,

wenn über die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente zu entscheiden ist, muss der Rentenversicherungsträger feststellen, ob über den Wegfallzeitpunkt hinaus eine rentenanspruchsbegründende Erwerbsminderung besteht. Dazu bedarf es einer erneuten sozialmedizinischen Feststellung des Leistungsvermögens anhand aktueller medizinischer Unterlagen. Die Sozialmediziner des Rentenversicherungsträgers benötigen dazu manchmal auch ein neues Gutachten einer bestimmten medizinischen Fachrichtung.

Wird dabei ein Gutachter ausgewählt, bei dem Sie noch nicht waren, brauchen Sie Ihre ärztlichen Unterlagen nicht zu kopieren. Sie werden dem Gutachter von dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Das ist keine illegale Verfahrensweise (Hinweis an "Kritiker"). Die Rentenversicherungsträger benötigen auch ältere Unterlagen, um beispielsweise eine Verschlechterung bestimmter Leiden nachvollziehen zu können. In den Erklärungen und Informationen zum Weitergewährungsantrag (Seite 3 des Vordrucks) werden Sie darauf hingewiesen, dass der Rentenversicherungsträger diese Unterlagen auch an Gutachter weiterleiten darf, sofern dies erforderlich ist. Dieser Weitergabe können Sie jederzeit ohne die Angabe von Gründen widersprechen . Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen die Rente ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird.

Moderatoren-Antwortam 22.05.2007 | 14:00

Das kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, ist aber sicher von Zufällen abhängig. Jedenfalls steckt hier prinzipiell keine "böswillige Absicht" des Rentenversicherungsträgers dahinter. Prüfen muß der Arzt ohnehin (komplett). Und ob sich der jeweilige Prüfarzt noch so genau an jeden seiner Patienten erinnert...? Ich kann prinzipiell verstehen, dass Ihnen der gleiche Prüfarzt lieber wäre. Auf Seiten der Rentenversicherung steht hier aber sicher die Rationalität im Vordergrund, die natürlich nicht immer hundertprozentig nachvollziehbar sein muß...

Moderatoren-Antwortam 30.05.2007 | 16:02

Sehr geehrte/r Mager,

bitte lesen Sie meinen Eintrag zu Ihrer Anfrage vom 30.05.2007 um 0:59 Uhr unter dem Stichwort: "EM-Rentenbescheid".

26 Antworten

Mellyam 18.05.2007 | 18:53
Normal hat die Rentenversicherung einen ganz dicken Ordner von dem Versicherten, wo alle Unterlagen , also Kopien der Befunde etc sowie alle alten Gutachten drin sind. Es werden nur aktuelle Befunde gebraucht, die dem Rentenversicherungsträger nicht vorliegen. Gruss Melly
Mellyam 18.05.2007 | 19:36
Ja die komplette Akte geht zu dem Gutachter, wo er sich vorher schon ausführlich belesen kann. Man muss den Gutachter akzeptieren, den man zugeteilt bekommt. Wer sagt, dass der letzte Gutachter noch für den Rentenversicherungsträger als Gutachter tätig ist? Gruss Melly
Wickyam 18.05.2007 | 19:22
Dank für deine Antwort aber bekommt das auch der Gutachter wo ich hin muß ! Kann mann nicht zum ersten Gutachter der DRV? der hat alles ?
xyam 18.05.2007 | 19:40
Wir wechseln solange den GA bis es passt? oder
Kritikeram 18.05.2007 | 23:38
"Schickt der Rententräger die ihm vorliegenden Befunde dem Gutachter zu ? oder muß ich wieder alles Kopieren." Der Rentenversicherungsträger darf vorliegende Befunde (Sie meinen wohl die bisherigen?) gar nicht haben, allenfalls der Sozialmedizinische Dienst. Da auch für die Ärzte untereinander die Schweigepflicht gilt, darf der Sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers die im Archiv verwahrten Daten nicht gegenüber einem anderen Gutachter offenbaren. Da ein Gutachten bzgl. Rente den derzeitigen gesundheitlichen Zustand festzustellen hat und eine Prognose für die Zukunft zum Ziel hat, können historische Befunde und Befundverläufe von Bedeutung sein. Gemäß § 67a SGB X sind diesbezügliche Daten bei Ihnen vorrangig zu erheben: Also fleißig kopieren und eine Auswahl treffen hinsichtlich dessen, was nützt, und was schädlich sein könnte. Beachten Sie auch, daß selbst der "neue" Gutachter gegenüber Ihrem Versicherungsträger der Schweigepflicht unterliegt. Sie können von dem Gutachter verlangen, daß der Ihnen das Gutachten vorlegt, und das Gutachten erst dann dem Träger zugeleitet wird, wenn Sie es schriftlich erlaubt haben. Sollte der Gutachter Ihr mögliches diesbezügliches Verlangen dem RV-Träger offenbaren, würde er sich nach § 203 StGB strafbar machen. Sie sind nicht ganz rechtlos ...
Bernhardam 18.05.2007 | 20:36
Vielleicht tut die DRV genau das ...
Wickyam 19.05.2007 | 08:08
Eigentlich stört es mich jedes mal aber immer einem Fremden Arzt zu x mal immer wieder das gleiche sagen zu müssen und wieder und wieder zu Kopiern.Wir sind alle nur noch eine Kostenstelle. Geht es Überhaupt noch um die Gesundheit ? Ein GA wird sich wohl finden lassen der das alles anders sieht wie die xÄrzte vor ihm mit Gesicherten Befunden? Dem letzten Gutachter waren meine Kernsplin Aufnahmen zu alt (3 Monate Vorher Reha noch OK)Wir müssen wieder Röntgen.Dann ist mann wieder eine Kostenstelle los!Darum geht es wohl das es einem zuviel wird?
Kritikeram 19.05.2007 | 00:48
"Normal hat die Rentenversicherung einen ganz dicken Ordner von dem Versicherten, wo alle Unterlagen , also Kopien der Befunde etc sowie alle alten Gutachten drin sind." Dass die DRV-Träger die haben, wenn überhaupt, ist illegal. Und es ist auch mal nicht so einfach zulässig, daß ein Arzt dem anderen Arzt die Befunde etc. rüberschiebt. Auch unter Ärzten gilt die Schweigepflicht!!!! Ist natürlich schwer, das hier bei den Gewohnheitsnutzern zu vermitteln, aber das ist nun einmal so, dass der DRV-Gutachter 1 dem DRV-Gutachter 2 mal eben die Befunde offenbaren darf.
xyzam 19.05.2007 | 08:45
Das ist mir neu Ton Gutachter Gutachten geht an Rententräger. Darf ihnen keine Wertung abgeben. Aus der Praxis
Erfahreneram 19.05.2007 | 12:25
Je mehr Vorgutachten mit derselben Einschätzung des Gesundheitszustandes vorliegen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass ein neuer Gutachter den von seinen Berufskollegen getroffenen Einschätzungen widerspricht. Immerhin würde er die Fachkompetenzen seiner Berufskollegen anzweifeln und sich selbst als "Klugscheisser" darstellen. Ihre Sorge, die DRV suche systematisch einen Gutachter, der in ihrem Sinne entscheidet, ist also völlig unbegründet, da unlogisch.
Kritikeram 19.05.2007 | 20:59
"Dem letzten Gutachter waren meine Kernsplin Aufnahmen zu alt (3 Monate Vorher Reha noch OK)Wir müssen wieder Röntgen." Daran können Sie ermessen, wie inkompetent die Gutachter der DRV realiter sind. Aber um genau das im konkreten Fall nachweisen zu können, müssen Sie verhindern können, daß die voneinander abschreiben können, denn nur dann, wenn es Diskrepanzen gibt, haben Sie im Streitfall eine Chance bei Gericht. "Eigentlich stört es mich jedes mal aber immer einem Fremden Arzt zu x mal immer wieder das gleiche sagen zu müssen ... " Störend, aber halt notwendig. " Ein GA wird sich wohl finden lassen der das alles anders sieht wie die xÄrzte vor ihm mit Gesicherten Befunden?" Gesicherte Befunde gibt es in der Medizin generell nicht, schon gar nicht im Gutachterunwesen. Bei mir wurde bei einer Kernspintomographie zufällig eine Liäson (Tumor?)im Gehirn festgestellt. Vier Ärzte gaben diesbezüglich vier verschiedene "Befunde" und darauf basierende Diagnosen ab. Grauenvoll, was ich da alles so an medizinischen "Ratschlägen" und Diagnosen von konsultierten Ärzten bekam. Ich habe die dahin gekickt, wo die hingehören: In die Tonne. Ich konnte das allerdings nur, weil keiner der konsultierten Ärzte die Meinung der anderen kannte, also nicht abschreiben konnte.
Kritikeram 19.05.2007 | 21:42
"Je mehr Vorgutachten mit derselben Einschätzung des Gesundheitszustandes vorliegen, desto unwahrscheinlicher wird es, ..." Und was ist, wenn die alle voneinander abschreiben? Ein Gutachten gegenüber einem anderen beweist nur das etwas, wenn der Gutachter 2 das Gutachten von Gutachter 1 nicht kennt. "Immerhin würde er die Fachkompetenzen seiner Berufskollegen anzweifeln und sich selbst als "Klugscheisser" darstellen." Genau dieser Fall - Krähenprinzip - tritt ein, wenn Gutachter 2 das Gutachten 1 kennt. Denken Sie mal nach, welche Folgen dieses "Krähenprinzip" hat?
Kritikeram 19.05.2007 | 21:16
"Das ist mir neu Ton Gutachter Gutachten geht an Rententräger. Darf ihnen keine Wertung abgeben." In der juristischen Zunft war es in der Tat lange umstritten, ob die Ärzte von Leistungsträgern etc. der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Inzwischen ist das geklärt: Auch der angestellte oder beamtete Arzt unterliegt in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht. Und weil das auch für den Knastarzt galt, hat der Bundestag ein Extra-Gesetz gemacht, was den Knastarzt zu bestimmten Offenbarungen gegenüber der Anstaltsleitung berechtigt. Deshalb gilt auch im DRV-Reha- und Rentenverfahren: Begutachtung ja, aber Gutachter hat erst mal sein Gutachten dem Antragsteller zur Kenntnis zu geben und sich danach von seiner Schweigepflicht entbinden zu lassen. "Aus der Praxis" Die sich leider in die falsche Richtung entwickelt hat, weil Abhängige so ziemlich alles erdulden. Bei mir hat ein ärztlicher Gutachter vor der Untersuchung zu unterschreiben, daß ihm bekannt ist, daß die Schweigepflicht auch gegenüber dem Auftraggeber gilt und er erst nach meinerseitiger Kenntnis des Gutachtens von seiner Schweigepflicht im erforderlichen Umfang entbunden werden wird. Außerdem würde ich auch nicht bei Gutachtern ohne fachkundige Zeugen und Tonaufzeichnungsgerät (Betrieb natürlich nur mit Wissen des Gutachters) erscheinen.
Erfahreneram 20.05.2007 | 14:01
".........gesicherte Befunde gibt es in der Medizin generell nicht......" Na Sie scheinen ja ein ganz besonders schlauer Mensch zu sein ! Wenn ein Gutachter eine tatsächlich vorhandene Blindheit oder eine tatsächlich vorhandene Querschnittslähmung diagnostiziert, dann sind diese Befunde also nicht gesichert ? Au Mann, was haben Sie bloß für schlimme Erfahrungen mit Ärzten oder Gutachtern gemacht. Selbstverständlich gibt es Krankheitsbilder, bei denen KEINE gesicherten Diagnosen möglich sind. Aber muss man das dann gleich verallgemeinern ? Ärzte sind schließlich auch nur Menschen und keine Hellseher. Gott sei Dank waren meine bisherigen Erfahrungen durchaus positiv. Und sollte bei mir eines Tages eine erneute Begutachtung anstehen, werde ich persönlich dafür sorgen, dass der Gutachter SÄMTLICHE Vorbefunde zur Einsichtnahme erhält. Mir ist nämlich gar nicht daran gelegen, dass er mein Leistungsvermögen anders beurteilt.
Kritikeram 20.05.2007 | 21:32
" Wenn ein Gutachter eine tatsächlich vorhandene Blindheit oder eine tatsächlich vorhandene Querschnittslähmung diagnostiziert, dann sind diese Befunde also nicht gesichert ? " Sie hatten es offensichtlich noch nie mit "Blinden" (die begrenzt sehen konnten) und "Gelähmten" (denen ärztlicherseits attestiert wurde nur zu simulieren) zu tun, sonst würden Sie solch einen Spruch nicht wagen. "Au Mann, was haben Sie bloß für schlimme Erfahrungen mit Ärzten oder Gutachtern gemacht." Ich habe drei Ärzte/Innen in der Familie und kenne daher deren Kompetenzen. Und wenn ich an die letzten fünf (eigentlich waren es mehr) "Diagosen" bzgl. einer Akuterkrankung denke,wird mir immer noch speiübel, weil ich als Nichtmediziner die richtige Diagnose gestellt habe und dafür gesorgt habe, daß gerade noch rechtzeitig die richtige Therapie eingeleitet wurde. "Na Sie scheinen ja ein ganz besonders schlauer Mensch zu sein !" Richtig, entsprechend sehen auch meine zwei Diplome aus. Da steht jweils eine 1 vorm Komma. "Und sollte bei mir eines Tages eine erneute Begutachtung anstehen, werde ich persönlich dafür sorgen, dass der Gutachter SÄMTLICHE Vorbefunde zur Einsichtnahme erhält. Mir ist nämlich gar nicht daran gelegen, dass er mein Leistungsvermögen anders beurteilt." Würde ich genau so und nicht anders machen, denn der Beeinflussungsgrad von kollegialen Vorbefunden ist bekanntlich enorm und das Krähenprinzip im Arztwesen (nicht nur dort)allgemein anerkannt. Die Frage ist, ob Sie den Systemfehler erkennen können und wenn ja, auch wollen.
Erfahreneram 21.05.2007 | 13:29
Von mir aus können Sie sich Ihre Diplome an die Wand tackern. Was bitteschön sagt "eine 1 vorm Komma" denn schon großartig über die Klugheit eines Menschen aus ? GAR NICHTS !!!! Angeeignetes Schulwissen hat mit der Realität des täglichen Lebens überhaupt nichts gemeinsam !
Wickyam 21.05.2007 | 18:22
Danke Experte das ist doch mal eine Aussage mit der man was Anfangen kann.Aber warum 3 verschiedene GA in 3 Jaheren geiche Fachrichtung? Immer der gleiche der einen kennt ist doch besser für alle ? meine Rentenverlängerung auf Antrag war nie ein Problem! Aber warum jedes mal ein anderer bedeutet jedesmal ein Fremder Arzt und immer wieder von vorne.
Kritikeram 21.05.2007 | 20:47
"Was bitteschön sagt "eine 1 vorm Komma" denn schon großartig über die Klugheit eines Menschen aus ? GAR NICHTS !!!! Angeeignetes Schulwissen hat mit der Realität des täglichen Lebens überhaupt nichts gemeinsam !" So argumentieren aus purer Verzweiflung nur die Dummen, Neider und Nichtskönner. Diese Typen haben ja auch den Begriff des "Strebers" für den Klassenbesten geprägt, aus dem nur Neid bzgl. der Fähigkeiten dieses Menschen spricht.
Erfahreneram 21.05.2007 | 23:10
........und so wie Sie argumentieren Leute, die die Wahrheit nicht vertragen können. Schulwissen kann man sich aneignen und hat rein gar nichts mit Intelligenz zu tun. Beispiele kenne ich genug !
Kritikeram 24.05.2007 | 19:52
Schauen Sie mal in nen Spiegel und fragen Sie sich, ob Sie nicht auf dem Wissen und der Fähigkeit eines Schulabsolventen stehengeblieben sind. Um ein wissenschaftliches Studium erfolgreich abzuschließen - das der Medizin ist es nur teilweise - benötigt man mehr als die Fähigkeit ein Telefonbuch auswendig zu lernen, wie es bei Medizinern oder Juristen der Fall ist. Aber genau das können Sie ja nicht wissen, da Sie ja noch nicht einmal eines abgeschlossen haben.
Kritikeram 24.05.2007 | 20:01
" Das ist keine illegale Verfahrensweise (Hinweis an "Kritiker")." Selbstverständlich ist diese Verfahrensweise illegal, wenn keine auf den Einzelfall bezogene Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch unter ärztlichen Kollegen. Wieviele diesbezügliche Urteile soll ich mit exakter Quellenangabe benennen? "Die Rentenversicherungsträger benötigen auch ältere Unterlagen, um beispielsweise eine Verschlechterung bestimmter Leiden nachvollziehen zu können." Die RV-Träger benötigen Unterlagen überhaupt nicht!Verwaltungsbedienstete können medizinische Angaben fachlich nicht beurteilen und verwerten. Die Ärzte der RV-Träger benötigen diese auch nicht, sondern nur Auskünfte, was Befunden und fachlich fundierten Einschätzungen entspricht, aber auch erfolgten Behandlungen und Medikamentengaben und deren objektivierbaren Wirkungen. Dementsprechend hat das BSG bzgl. Auskünften und Unterlagen unterschieden. Quelle: BSG SozRecht 3, 2500 § 112 Nr. 3. "In den Erklärungen und Informationen zum Weitergewährungsantrag (Seite 3 des Vordrucks) werden Sie darauf hingewiesen, dass der Rentenversicherungsträger diese Unterlagen auch an Gutachter weiterleiten darf, sofern dies erforderlich ist." Sie wissen wie ich, dass die in den Formblättern verwendete Erläuterung zu § 76 SGB X unsinnig ist und letzendlich dazu führt, dass unrichtige oder nicht erforderliche Daten ohne Kontrollmöglichkeit des Betroffenen in einen Begutachtungsprozeß einfließen. Unsereins würde bereits bei Antragstellung widersprechen und dafür Sorge tragen, daß medizinische Daten da bleiben, wo sie hingehören, in die Hände und unter die Aufsicht von Ärzten, aber keinesfalls in die Hände von minderqualifizierten Verwaltungsbeamten und -angestellten. Nachteile können daraus nicht entstehen, nur der Vorteil, dass unqualifiziertes Personal Mißbrauch betreiben kann. Zum Abschluß: " dass der Rentenversicherungsträger diese Unterlagen auch an Gutachter weiterleiten darf," Der RV-Träger darf diese "Unterlagen" gar nicht haben, allenfalls der sozialmedizinische Dienst bzw. der Gutachter. Und der muß erst einmal von der Schweigepflicht im konkreten neuen Fall rechtswirksam von der Schweigepflicht entbunden werden. Eine rechtswirksame Entbindung kann allerdings nur dann vorliegen, wenn der Betroffene den Inhalt der Auskünfte Unterlagen kennt oder bewußt auf deren Kenntnis verzichtet. Falls das Ihnen, sehr geehrter "Experte" so vorkommt wie höhere Mathematik, so sei es. Die Verfahren der DRV-Träger zur Feststellung von Leistungsfällen sind medizinisch und ökonomisch ineffizient und juristisch weitgehend unzulässig. Die beginnt bei den Formularen und endet bei illegalen Verwahrung der ärztlichen Unterlagen im Verwaltungsbereich.
Kritikeram 24.05.2007 | 20:43
"Und ob sich der jeweilige Prüfarzt noch so genau an jeden seiner Patienten erinnert...?" Wird er! Um Arzt werden zu können, bedarf es neben anderen Fähigkeiten der Fähigkeit ein Telefonbuch auswendig zu lernen. Aber ein Problem würde nicht mehr existieren: Das der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und der illegalen Offenbarung von Privatgeheimnissen von Arzt zu Arzt. Aber Wicky wird ja nur verwaltet ....
honkam 25.05.2007 | 11:54
Ich wär auch gern so schlau wie Du, aber da ich Prolet bin-schließlich Duze ich Dich ja-werde ich es wohl nie werden. Schade!
Mageram 30.05.2007 | 00:11
Frage: nach meiner Kenntnis kann man den EM-Rentenbescheid innerhalb einer Frist von 4 Wochen zurückweisen, d.h. den EM-Rentenantrag zurückziehen. Geht das jedoch auch dann, wenn man noch aktiv (mit leider sehr vielen Krankheitszeiten) im Berufsleben steht? kann dann nicht der Arbeitgeber und die Krankenkasse (die vorübergehend auch Krankengeldzahlungen leistete) darauf bestehen, daß der Rentenbescheid in die Tat umgesetzt wird? kann man nachtäglich beantragen, daß man keine volle EM-Rente möchte, sondern nur eine Teil-EM ? Hinweis: der BfA-Gutachter hat eine 3 – 6-stündige Arbeitsmöglichkeit eingeräumt; ich möchte jedoch vermeiden, daß mit Bezugnahme auf den "verschlossenen Arbeitsmarkt" eine Volle EM-Rente bescheinigt wird.
Wickyam 01.06.2007 | 07:06
Nun hatte ich denn x Gutachtertermin in 4 Jahren. Nachdem er mich fragte was der Grund meines Erscheinens ist dachte ich schon ich bin im Falschen Film. Untersucht hat er mich auf Orthop. Gebiet meine Psychosymatic weswegen ich da war befragte er nur am Rande.Letzten Jahre immer 2 Gutachter 1 Ortp. und 1 Psychater Das er als Unabhängige Praxis und KV Mitglied zumindestens an diesem Tage nur Gutachtertermine hatte(zufälliges Telefonat mitbekommen) macht schon nachdenklich.Hiezu kann sich jeder seine Meinung bilden! Wie heist es so schön Dessen Brot ich Esse.... Warten wir mal den Bescheid ab! Ic stell mich schon mal so wie das gelaufen ist auf Widerspruch ein. Kann mir einer den Verluf des Widerspruchs Darstellen? Werde wohl auch mir ein Gutachten von einer Anerkanten Kapazität erstellen Lassen auch wenn ich das selber Zahlen muß.
-am 01.06.2007 | 07:46
Wieso Verwaltet Es ist ein nicht Endender Kreislauf. Bis man Aufgibt-oder doch ein G kommt der einen Gesundschreibt. Jedes Jahr beim Gutachter Rechtfertigen. Oder ?
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