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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Wicky,
wenn über die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente zu entscheiden ist, muss der Rentenversicherungsträger feststellen, ob über den Wegfallzeitpunkt hinaus eine rentenanspruchsbegründende Erwerbsminderung besteht. Dazu bedarf es einer erneuten sozialmedizinischen Feststellung des Leistungsvermögens anhand aktueller medizinischer Unterlagen. Die Sozialmediziner des Rentenversicherungsträgers benötigen dazu manchmal auch ein neues Gutachten einer bestimmten medizinischen Fachrichtung.
Wird dabei ein Gutachter ausgewählt, bei dem Sie noch nicht waren, brauchen Sie Ihre ärztlichen Unterlagen nicht zu kopieren. Sie werden dem Gutachter von dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Das ist keine illegale Verfahrensweise (Hinweis an "Kritiker"). Die Rentenversicherungsträger benötigen auch ältere Unterlagen, um beispielsweise eine Verschlechterung bestimmter Leiden nachvollziehen zu können. In den Erklärungen und Informationen zum Weitergewährungsantrag (Seite 3 des Vordrucks) werden Sie darauf hingewiesen, dass der Rentenversicherungsträger diese Unterlagen auch an Gutachter weiterleiten darf, sofern dies erforderlich ist. Dieser Weitergabe können Sie jederzeit ohne die Angabe von Gründen widersprechen . Das kann allerdings dazu führen, dass Ihnen die Rente ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird.
Das kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, ist aber sicher von Zufällen abhängig. Jedenfalls steckt hier prinzipiell keine "böswillige Absicht" des Rentenversicherungsträgers dahinter. Prüfen muß der Arzt ohnehin (komplett). Und ob sich der jeweilige Prüfarzt noch so genau an jeden seiner Patienten erinnert...? Ich kann prinzipiell verstehen, dass Ihnen der gleiche Prüfarzt lieber wäre. Auf Seiten der Rentenversicherung steht hier aber sicher die Rationalität im Vordergrund, die natürlich nicht immer hundertprozentig nachvollziehbar sein muß...
Sehr geehrte/r Mager,
bitte lesen Sie meinen Eintrag zu Ihrer Anfrage vom 30.05.2007 um 0:59 Uhr unter dem Stichwort: "EM-Rentenbescheid".
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