Die Anforderung der Röntgenbilder direkt bei der RV ist sinnlos, da diese - normalerweise - nicht vom Gutachter zur RV geschickt werden.
Röntgentbilder werden lediglich vom Gutachter intern für seine Diagnosefindung oder seine Einschätzung der Erkrankung benötigt.
Sie verbleiben - in der Regel - immer beim Gutachter.
Nach Abschlus des Verfahrens können Sie zumindest versuchen, die Röntgenbilder direkt vom Arzt zu erhalten ( persönlich wurde mir vom begutachtenden Orthopäden die Bilder problemlos ausgehändigt . allerdings gegen Unterschrift das diese von mir abgeholt und in meinen Besitz übergegangen sind ! )
Außerdem kann man Röntgenbilder sehr gut mit einer Digitalkamera abfotographieren, sodass die Originale beim Arzt durchaus auch verbleiben können.
Selbstverständlich könnte auch ihr Arzt die Bilder beim Kollegen anfordern. Allerdings ist dies mit Arbeit verbunden und daran scheitert es dann meistens...
Grundsätzlich haben Sie aber Anspruch auf Herausgabe der Original-Bilder.
Leider folgen viele Ärzte
dieser Vorgabe nicht und blocken erstmal ab.
Zumindest mit anwaltlicher Hilfe ( oder einer Androhung selbiger ) wird man IMMER in den Besitz der Bilder gelangen.
An ihrer Stelle würde ich lieber den Gutachterbericht und nicht nur Röntgenbilder anfordern, da dort die genauen Diagnosen aufgeführt werden.
Das Röntgenbild alleine wird ihnen nicht wirklich helfen.