Hallo Pia,
da diese ärztliche Begutachtung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger für die Entscheidungsfindung als notwendig erachtet und somit angeregt wurde, ist die weitere Vorlage dieser Röntgenbilder bis zum Abschluss des Verfahrens beim Gutachter bzw. Rentenversicherungsträger sicherlich nachvollziehbar.
Nach Bescheiderteilung haben Sie die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag auf Überlassung dieser Unterlagen zu stellen, wobei dann der Ärztliche Beratungsdienst des Rentenversicherungsträgers entscheiden wird, ob Ihnen bzw. Ihrem behandelnden Arzt die Röntgenbilder überlassen werden können.