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Gutachter zu weit entfernt

von Renaterin19.08.2016 | 09:31
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Obwohl im Rehaentlassungsbericht steht, dass ich nicht wieder arbeiten kann, wurde meine Rente abgelehnt und ich musste auf Weiterzahlung klagen. Trotz Hinweis auf Umdeutung sagte die DRV, dass das Gericht doch noch einen Gutachter beauftragen sollle. Dem folgte das Gericht und beauftragte einen " gedungenen" Gutachter in Leipzig.Ich wohne aber auf dem Land und bin krank und schwach und habe keinen Fahrer. Kann ich diese Begutachtung ablehnen und wenn ja , wie sollte ich mich verhalten , um nicht meinen Rentenanspruch zu verwirken

12 Antworten

Biancaam 19.08.2016 | 09:56
Das sollten Sie genau so dem Richter/der Richterin sagen.
Herz1952am 19.08.2016 | 10:12
Hallo Renaterin, ich stimme Bianca vollkommen zu. Wenn der Richter dennoch auf Einhaltung des Termins besteht, einfach verweigern und aussitzen! Die sollen ruhig mal sehen, wer am längeren Hebel sitzt
???am 19.08.2016 | 10:17
Zur Info: Wenn Sie das Verfahren über 3 Monate nicht betreiben ( = aussitzen), kann es ohne weitere Anhörung vom Gericht abgeschlossen werden. Nur falls Sie dem herzigem Rat folgen wollen.
Lisam 19.08.2016 | 11:14
Wie lange wären Sie denn nun dort hin unterwegs? Wie viele Kilometer? Gibt es Möglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder haben Sie ein Auto? Ein Fahrweg von 2h ist durchaus zumutbar. Wollen Sie nun die Rente oder soll aus der Luft gegriffen heraus entschieden werden? Wenn man in ländlicher Umgebung wohnt, ist es leider so, dass nicht im selben oder im nächsten Dorf ein geeigneter Gutachter ist. Selbst in größeren Städten muss man mal ne Stunde fahren. Sie können auch nachfragen, ob es noch einen Gutachter dichter dran gibt, das bezweifele ich aber, da darauf schon geachtet wird. Oder Sie fragen, ob Ihnen Taxikosten erstattet werden, wenn Sie sonst nicht anders zum Gutachter kommen. Dies muss vorher aber bewilligt sein, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Bei manchen Leiden kann man auch einen Hausbesuch vom Gutachter machen lassen. MfG Lis
Gerichtam 19.08.2016 | 10:47
Wenn sie gegen die Entscheidungen des Gerichts arbeiten kann man ihnen jetzt schon den Ausgang des Widerspruchs vorhersagen.
santanderam 19.08.2016 | 12:50
Wie sind sie denn damals zur Reha gekommen ?
Gerichtam 19.08.2016 | 10:47
Wenn sie gegen die Entscheidungen des Gerichts arbeiten kann man ihnen jetzt schon den Ausgang des Widerspruchs vorhersagen.
Herz1952am 19.08.2016 | 13:20
Sie sollten das machen, wie Bianca schon geschrieben hat. Aber es sollte schriftlich geschehen Notfalls nehmen Sie sich Rechtsbeistand und lassen sich auf jeden Fall ein Attest vom Arzt ausstellen. Eine lange Reise kann bei Ihnen auch dazu führen, dass Sie nicht reisefähig sind. Wenn Sie es nur mit der RV zu tun hätten, würde nämlich ein Telefongespräch schon genügen und es würde ein Gutachter in Ihrer Nähe eingeschaltet werden. @Santander, zur Reha und zurück kann auch ein Krankentransport (auch Taxi) genehmigt werden, bzw. das ist sogar unter Umständen "Standard". Das macht sogar die DRV.
Herz1952am 19.08.2016 | 18:19
Groko, ich werde doch immer vergesslicher. Muss wohl daran liegen, dass ich "belifreies" Bier ab und zu trinke (smile).
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