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Experten-Antwort

Gutachtertermin nach unbefristeter voller EM-Rente ?

von Verunsichert25.01.2015 | 22:51
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8 Antworten

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Ich beziehe eine volle EM-Rente, die bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze - also "unbefristet" - durch die DRV Bund in Berlin gewährt wurde. Aus gegebenem Anlass stellt sich mir folgende Frage : ist es üblich bzw. überhaupt zulässig, dass die DRV Bund einen ohne konkreten Anlass wieder zu einem Gutachter zur Überprüfung der Rentenberechtigung schickt ? Mir wurde in der Vergangenheit mitgeteilt, dass nach Aufhebung der Befristung keine medizinische Überprüfung der Rentenberechtigung mehr stattfindet - es sei denn, es liegt ein "neuer" konkreter Anhaltspunkt vor, der auf eine Veränderung der medizinischen Gesundheitssituation bei mir hindeutet. Ein solcher Hinweis ist zumindest mir nicht bekannt, auch hat sich meine gesundheitliche Situation nicht verändert - darauf habe ich in den Selbstauskunftsbögen auch immer wieder hingewiesen. Hat jemand mit so was Erfahrungen oder kennt sich mit der Rechtsmaterie aus ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verunsichert,

grundsätzlich prüfen die Rentenversicherungsträger in regelmäßigen Abständen nach, ob sich das Gesundheitsbild des Rentners verändert hat. Hierfür bedarf es keines besonderen Anlasses.

Dies kann durch Selbstauskunftsbogen, Befundbericht oder Gutachten erfolgen und wird natürlich auch bei Rentnern durchgeführt, die eine unbefristete Rente beziehen.

Der beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet über die Verfahrensweise.

Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert hat, können Sie dem Termin doch beruhigt entgegen sehen.

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7 Antworten

William 25.01.2015 | 23:04
Wenn die EMR auch unbefristet ist, muss man immer mal mit rechnen,das man zum Gutachter muss!!!
Claire Grubeam 25.01.2015 | 23:38
Ihre Rente kann selbstverständlich auch entzogen oder vermindert werden, wenn es sich um eine unbefristete Rente handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten ist, die bei der Gewährung der Leistung vorgelegen hatten. Das aktuelle Leistungsvermögen kann man ggf. auch mit aktuellen Befundberichten nachweisen. In Ihrem Fall wird wohl das Leistungsvermögen durch eine entsprechende körperliche Untersuchung überprüft. Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Maxam 26.01.2015 | 09:48
Hallo! Ich bekomme auch eine unbefristete Rente...und bisher nurSelbstauskunftsfragebögen! Ich bin daher auch sehr überrascht und verunsichert! Darf ich fragen wielange Sie ihre unbefristete Rente schon erhalten....und ob es sich um eine körperliche oder seelische Erkrankung handelt? Sorry wenn Ihnen das nicht weiterhilft aber für mich als auch Betroffenen ist es sehr wichtig! Über eine Antwort würde ich mich freuen! MfG Max
cuam 26.01.2015 | 09:46
und bei Depressionen,angststörungen,schizophrenie,wird man auch körperlich untersucht und man muss 100 Liegestütze machen? die Überprüfungen sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. wie oft kommt es vor,dass jemand nach jahrerlanger,manchmal jahrzenterlanger Krankheit wieder fit fürs Arbeitsleben wird?und wegen solcher einzelfälle wird dann jeder unter generalverdacht gestellt und alle 2,3 jahre überprüft.
Maxam 26.01.2015 | 12:40
Hallo Verunsichert! Danke für Ihre Antwort! Sie haben ihre Rente also anfangs befristet erhalten.......und mussten schon öfters zum Gutachter.....habe ich das so richtig verstanden? Die Experten hier sind nicht vom DRV Bund Berlin soweit ich weis sind diese von einem Landesverband! Hoffentlich haben Sie Glück und es klappt, wie Ihre behandelnde Ärtzin meint! Viele Grüße Max
Verunsichertam 26.01.2015 | 12:21
Hallo Max, zu den konkreten Hintergründen meiner Erkrankung möchte ich in einem öffentlichen Forum nichts sagen, allerdings ist ohnehin noch Zeit bis zu dem Termin. Meine Rente beziehe ich schon einige Zeit, vielleicht ist der zeitliche Abstand zum letzten Gutachtertermin der Grund für das Scheiben. Wie auch immer : meine Strategie wird sein, bereits vor dem Termin einen Befundbericht meiner behandelnden Ärztin vorzulegen. Diese meinte, dass damit erfahrungsgemäß solche Termine noch abgebogen werden können. Wäre in jedem Fall erfreulich, wenn vielleicht ein Experte der DRV Bund aus diesem Forum etwas dazu sagen könnte.
Herbieam 26.01.2015 | 20:39
Ganz so einfach darf man das aber nicht so stehen lassen. Welche Vorgaben intern erteilt werden, ist doch jedem unklar. Ich habe oft das Gefühl, dass nach Kassenlage entschieden wird. Das betrifft hauptsächlich Versicherungen und da Krankenversicherungen. Und die DRV ist ganz klar auch eine Versicherung. Dieses Gespenst oder gar Realität geistert doch in allen Köpfen herum und verunsichert alle Menschen in unserem Versicherungssystem.
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