Hallo Verunsichert,
grundsätzlich prüfen die Rentenversicherungsträger in regelmäßigen Abständen nach, ob sich das Gesundheitsbild des Rentners verändert hat. Hierfür bedarf es keines besonderen Anlasses.
Dies kann durch Selbstauskunftsbogen, Befundbericht oder Gutachten erfolgen und wird natürlich auch bei Rentnern durchgeführt, die eine unbefristete Rente beziehen.
Der beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet über die Verfahrensweise.
Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert hat, können Sie dem Termin doch beruhigt entgegen sehen.