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Härtefall bei Halbwaisenrente?

von Annette17.04.2007 | 13:24
2536 Ansichten
3 Antworten

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Ich bekomme seit dem Tod meines Vaters Halbwaisenrente. Nun werde ich nächsten Monat 27 und damit wird ja theoretisch meine Rente eingestellt. Nun bin ich aber noch nicht mit dem Studium fertig und zudem zu 70% Schwerbehindert, weshalb sich auch nachweislich main Studium verlängert hat. Gibt es für solche Fälle eine Härtefallregelung nach der ich auch über das 26. Lebensjahr hinaus die Halbwaisenrente weiterbeziehen kann? MfG Annette

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.04.2007 | 14:26

Nein. Nach § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a) SGB VI besteht ein Anspruch auf Waisenrente LÄNGSTENS bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

2 Antworten

kacperam 17.04.2007 | 13:43
NEIN!!
Nixam 17.04.2007 | 14:09
Eine Weitergewährung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr (Höchstbezugsdauer) ist nicht möglich. Ausnahmen bei Behinderung oder behinderungsbedingter Studiumsverlängerung etc. gibt es nicht. Erkundigen Sie sich bei entsprechender Stelle, ob ein Anspruch auf BaföG oder sonstige Geldleistungen(Stipendium etc) besteht.
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