Hallo Michael Buschmeier,
1. Steht auf Ihrer letzten Renteninformation als erster Betrag, bei teilweiser EM-Rente davon die Hälfte. Bei Renteninformationen ab Ende 2014 ist auch bereits die Zurechnungszeit bis zum 62. Lbj. eingerechnet.
2. Bei einer vollen EM: 10x450, 2x900. Bei teilweiser (voller) EM ca. 2325 brutto, 2x das Doppelte ...in einem Rentenbescheid über teilweise EM sind die Grenzen konkret aufgeführt, in einer Rentenauskunft auch – die müssen Sie aber selbst anfordern (online auch hier:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ )
oder von der nächsten Beratungsstelle ausdrucken lassen.
3. Für die DRV zählt das Brutto-Entgelt, Werbungskosten ist was für das Finanzamt.
4. Ja, grundsätzlich aber nicht gleich im ersten Monat (gibt Ausnahmen)
5. Zentraler Rechenwert in der Sozialversicherung, von dem sich andere Werte ableiten (so auch die Hinzuverdienstgrenzen). Info:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
Gruß
w.