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Experten-Antwort

halbe EU - Rente nach Reha ?

von Buttermilch15.03.2014 | 14:54
1705 Ansichten
5 Antworten

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Es laufen zwei Anträge bei der DRV – Bund. Einer auf Weiterzahlung einer Rente, einer auf Teilhabe am Arbeitsleben. Ich (Jahrgang 1972) bezog seit 2006 eine volle EU – Rente, die bis zum Januar 2014 befristet war. Auf Grund eines Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde Mitte 2013 nach einem Rehaaufenthalt im Auftrage der DRV - Bund festgestellt, dass ich wieder mehr als 6 Stunden täglich arbeiten könne, im zuletzt ausgeübten Beruf 3 bis 6 Stunden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden dem Grunde nach bewilligt. Das Gespräch mit der Rehaberatung ergab, dass der beurteilende Arzt der DRV – Bund sowohl mehr als 6 als auch mehr als 3 Stunden täglich für möglich hält. Ich persönlich halte mich nach 6 bis 7 Jahren Depression und anderen bis heute andauernden Erkrankungen auf keinen Fall für mehr als 6 Stunden arbeitsfähig. Die Rehaberatung schlägt eine Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme (5 Monate) und anschließendem Praktikum (6 Monate) vor, bei der ich 10 bis 11 Stunden täglich außer Haus bin. Dies ist mir heute immer noch eindeutig viel zu viel. Die Weiterzahlung der Rente wurde abgelehnt, obwohl auf den Umstand der vielfältigen, gesundheitlichen Einschränkungen ausdrücklich hingewiesen wurde. Gegen diesen Ablehnungsbescheid legte ich Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Eine Klage vor einem Sozialgericht ist noch möglich. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2014 | 16:29

Es ist für mich keine Fragestellung erkennbar, die im Rahmen des Forums beantwortet werden kann

4 Antworten

Otto N.am 15.03.2014 | 19:00
Zitat von Buttermilch anzeigen
Es war nicht besonders klug von Ihnen, während des Bezuges einer vollen EM-Rente LTA-Maßnahmen zu beantragen. Die DRV musste daraus schließen, dass Sie sich selbst nicht mehr für (voll) erwerbsgemindert halten. Um Ihr tatsächliches Leistungsvermögen zu ermitteln, hat man Sie dann in eine Reha-Klinik geschickt. Die dortigen Ärzte, Physiotherapeuten und Psychologen sind im Regelfall sehr ehrgeizig und bestrebt, ihre erbrachten Leistungen so gut wie möglich hervorzuheben. Und so kam es dann eben, dass man Sie plötzlich für vollständig erwerbsfähig hält. (Welcher nicht Erwerbsfähige beantragt auch Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung? Zumal es keine Maßnahmen für TEILWEISE Erwerbsgeminderte Rentenbezieher gibt!) Aus oben genannten Gründen habe ich noch nie eine medizinische Reha-Maßnahme beantragt. Weil ich Ihr geschildertes Szenario schon immer für möglich gehalten habe. Das ist auch nicht nötig, da bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden/täglich bereits keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Nur wer UNTER 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist rentenrelevant erwerbsgemindert. Erst wenn Sie ein Gutachten vorweisen können, in denen Ihnen ein Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von WENIGER als 6 Stunden täglich bescheinigt wird, hätte eine Klage vielleicht Erfolg. Ansonsten wäre es Zeitvergeudung!
Buttermilcham 16.03.2014 | 10:01
Danke für die Antworten. Sicher kann ich nur UNTER 6 Stunden täglich arbeiten. Jedoch kann ich mehr als 3 Stunden arbeiten und traue mir das auch zu. Eine flexible, für meine Gesundheit weniger belastende berufliche Wiedereingliederung von eben unter 6 Stunden würde ganz sicher helfen und ich denke als Behinderter mit 50% Schwerbehinderung kann ich hier Unterstützung verlangen. Wie sie sagen gibt es so eine aber gar nicht, jedoch werden auf dem Arbeitsmarkt eben solche Arbeitsplätze aber in durchaus nicht geringer Anzahl angeboten. Teilzeit boomt in Deutschland ! Ist die DRV – Bund nicht auf Menschen eingerichtet, die gesundheitlich nur eben nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können ? Im Übrigen bescheinigt die Rehaklinik ja – allerdings nur für den zuletzt ausgeübten Beruf – ja ein Leistungsvermögen unter 6 Stunden. Es wäre dann also ein privates Gutachten zu erstellen? Was würde so etwas kosten und bei wem sollte so etwas in Auftrag gegeben werden ? Haben Sie hier Erfahrungswerte ?
Anneam 16.03.2014 | 13:07
Hallo Buttermilch, meiner Meinung nach geht es am wenigsten um die Menschen und Ihr Befinden. Es geht, wie auf allen anderen Ämtern eben auch, ums Geld. Sie sind bei der Reha an einen Arzt geraten, der Ihren Gesundheitszustand anders beurteilt, oder anders sehen "möchte" , als das bisher der Fall war. Viele Ärzte/Gutachter, viele verschiedene Einschätzungen. Ich kann Ihnen nur raten, mit Ihren Ärzten zu sprechen und um eine Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit zu bitten und einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Reichen Sie Klage ein, was anderes bleibt Ihnen nicht mehr übrig. Auf Antrag beim Gericht, bekommen Sie ggf. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt und zahlen somit nicht mehr, als 15 Euro Gebühr beim Anwalt. Im Alleingang vor Gericht (obwohl möglich)werden Sie nichts erreichen können, weil die menschliche Seite in einer Mühle von Verwaltungsakten leider keine Berücksichtigung findet. Oder aber, Sie gehen den Weg über die Arbeitsvermittlung bzw. suchen sich selbst einen Arbeitsplatz den Sie mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen für geeignet halten und beantragen andere Sozialleistungen dazu, um über die Runden zu kommen. Viel Glück! Anne
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