Meine Tochter ist über 18 Jahre alt und absolviert eine Ausbildung, die am 30.09.2008 endet. Sie hat bis dahin befristeten Anspruch auf Halbwaisenrente. Sollte sie nach dem 30.09.2008 arbeitslos werden, kann dann eine Verlängerung der Halbwaisenrente beantragt werden?
09.04.2008, 19:39
von
Elke
09.04.2008, 20:04
von
Schade
nein, wer arbeitslos ist, befindet sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung und hat daher als Volljähriger keinen Anspruch auf Halbwaisenrente mehr.
Ein Antrag kann natürlich gestellt werden, dieser wird aber aus obigem Grund abgelehnt.