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Experten-Antwort

Halbwaisenrente - gesetzliche Änderung Krankenversicherung

von Dani14.10.2017 | 08:03
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4 Antworten

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Hallo, vorab ich bin 26 Jahre alt und habe nach der BOS jetzt zum studieren angefangen. Meine Mama ist letztes Jahr im Dezember gestorben und seitdem beziehe ich die Halbwaisenrente. Jetzt kam vor 2 Wochen ein Brief von der Krankenkasse, dass die beitragsfreie Versicherung aufgrund einer rückwirkenden Gesetzesängerung am 03.01.17 endet. Hab dann auch mit der Krankenkasse telefoniert, und die haben mich halb ausgelacht und meinten, ich muss ab Januar rückwirkend die Beiträge zurück bezahlen... Wäre ja nicht wenig Geld... Hab mich jetzt da ein wenig informiert (so viel für mich verständlich ist), hab auch über Freunde mit einer anderen Krankenkasse telefoniert, und die hat mir gesagt, dass das letztes Jahr schon bekannt war, dass das Gesetz geändert wird und diese im Januar 17 schon alle deswegen angeschrieben haben. Sie gab mir den Rat, Widerspruch einzulegen, da ja irgendwie meine Krankenkasse es versäumt hat, mir es von vorn herein zu sagen... Meine Frage an euch, wie schreibe ich das? Bin ehrlich gesagt richtig sauer auf meine Krankenkasse, wenn die erst im Oktober auf mich zukommen und rückwirkend die Beiträge haben wollen... Danke und liebe Grüße Dani

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dani,

da es sich hierbei um eine Frage zur Krankenversicherung handelt, können wir diese im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung leider nicht beantworten.

http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/

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3 Antworten

Angelaam 14.10.2017 | 10:09
"Meine Frage an euch, wie schreibe ich das?" Am besten auf Deutsch.
W*lfgangam 14.10.2017 | 18:47
Hallo Dani, Fakt ist, das sich die Krankenversicherung bei Halbwaisenrentenbeziehern zum 01.01.2017 geändert hat, sie wurden beitragsfrei - sofern das 25. Lbj. noch nicht erreicht war. Für vormals privat Versicherte, gelten andere Bedingungen Natürlich ist das ärgerlich, dass Ihre KK so lange rumgetrödelt hat, das jetzt nun endlich wieder gesetzlich 'glattzuziehen', wo Sie inzwischen keine 25 mehr sind ...der Beitragspflicht/Nachzahlung werden Sie jedoch nicht entgehen; daneben ist völlig unbekannt, welcher Art von KV Sie nun unterliegen – KVdR/pflichtversichert über Rente oder freiwillig versichert > Wie Sie es schreiben: oben 'Widerspruch' drauf ...bin damit nicht einverstanden, weil... und die KK muss hier einen Abhilfebescheid (wir stimmen zu) oder Widerspruchsbescheid erstellen, gegen den Sie klagen können. Und auf mündliche Aussagen sollten Sie sich nicht einlassen! Sie sollten Ihr örtliches Versicherungsamt/Rathaus aufsuchen, das kann den Sachverhalt bewerten /ist i.O /da muss was gemacht werden. Gruß w.
Zu Lasten der Bürgeram 15.10.2017 | 11:59
Hallo, wenn Sie dann mit dem Studium und 33 oder 35 Jahre alt sind , dann wollen Sie arbeiten ? oder noch ein Studium anhängen ? Nicht zu fassen, was in unseren Amtsstuben mit Steuergelder und Rentenbeiträgen geschieht. freundliche Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
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