Hallo, mein FSJ endet zum 30.7.18 und ich möchte ein Studium beginnen. Nun sagte man mir, die Halbwaisenrente für die Übergangszeit werde erst gezahlt, nachdem ich eine Aufnahmebescheinigung der Uni vorlege. Ich benötige doch aber die finanzielle Hilfe gerade jetzt in der Übergangszeit und habe keine Ahnung, wann ich mit der Uni-Bescheinigung rechnen kann. Gibt es keine Möglichkeit, nahtlos die Weiterzahlung der Rente zu beantragen? Beim Kindergeld ist das ohne Probleme möglich.
Vielen Dank
Jacqueline F.
19.07.2018, 12:56
von
Bartl
Hallo,
die Waisenrente kann weitergezahlt werden, wenn die Zeit zwischen zwei Ausbildungen vier Kalendermonaten nicht übersteigt. Eigentlich reicht der Ausbildungswille, also das Vorhaben, weiterhin eine Ausbildung zu machen. Es besteht die Möglichkeit, die Waisenrente bis zum 30.09.2018 weiterzuzahlen und anschließend die Bescheinigung der Universität nachzureichen. Also entweder telefonisch oder schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und um Weiterzahlung der Waisenrente für die Übergangszeit bitten mit dem Hinweis, dass ab Oktober ein Studium aufgenommen und die Bescheinigung nachgereicht wird. Vielleicht kann Ihnen die Uni schon mal die grundsätzliche Aufnahme bestätigen. Die endgültige Immatrikulationsbescheinigung müssen Sie dann nachreichen. Dies ist aber wie gesagt Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.
Mfg Bartl
19.07.2018, 13:56
Experten-Antwort
Hallo Jacqueline F.,
den Ausführungen von Bartl kann ich mich anschließen.