Zur Dauer hat man Ihnen ja bereits das Wesentliche mitgeteilt.
Sollten Sie nach neun Semestern das Studium abschließen, sollte auch klar sein, dass mit Beendigung des Erststudiums im Regelfall der Anspruch auf Zahlung von (Halb)Waisenrente für Zeiten nach dem 18. Lebensjahr endet.
Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich ein klärendes Telefonat mit dem für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeiter.
MfG