Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo André,
Anspruch auf eine Waisenrente ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Ein Praktikum ist grundsätzlich eine betriebliche Berufsausbildung. Der Ausbildungscharakter ist regelmäßig dann als gegeben anzusehen, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass das Praktikum zwingend vorgeschrieben ist.
Wir empfehlen Ihnen daher einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
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