Liebe Experten,
ich bin Studentin und habe ab September ein fünfmonatiges Pflichtpraktikum. Dabei werde ich voraussichtlich 600€ im Monat verdienen.
Wird mir dadurch meine Halbwaisenrente gekürzt?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Experten,
ich bin Studentin und habe ab September ein fünfmonatiges Pflichtpraktikum. Dabei werde ich voraussichtlich 600€ im Monat verdienen.
Wird mir dadurch meine Halbwaisenrente gekürzt?
Vielen Dank im Voraus!
Bei den Halbwaisenrente fällt ab Juli 2015 die Einkommensprüfung weg -> daher keine Kürzung
Vielen Dank für die Antwort! Das wäre ja super.
Gilt das auch, wenn man die Halbwaisenrente vom Landesamt für Besoldung bezieht?
Hallo Miriam,
wenn Sie die Halbwaisenrente vom Landesamt für Besoldung erhalten, war Ihr verstorbener Vater oder Ihre verstorbene Mutter vermutlich Beamter/Beamtin. Damit handelt es sich um eine Leistung aus der Beamtenversorgung (Waisengeld), zu der wir als Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung keine rechtlichen Aussagen machen können, zumal ggf. Besonderheiten je nach Bundesland zu berücksichtigen sind.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Landesamt für Besoldung nach, ob und wie eine Anrechnung von eigenem Einkommen erfolgt.
Danke für die Antwort. Das werde ich abklären.
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