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Experten-Antwort

Halbwaisenrente trotz Heirat der Halbwaise

von Braut17.11.2017 | 07:57
2815 Ansichten
7 Antworten

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Hat die Halbwaise einen Anspruch auf Weiterzahlung der Halbwaisenrente, auch wenn sie selbst heiratet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Braut,

dem Beitrag von "§93SGBIV" ist vollumfänglich zuzustimmen.

Die Heirat verändert nicht Ihren Status als Halbwaise und beeinträchtigt daher auch nicht Ihren Anspruch auf Halbwaisenrente.

Liebe Grüße!

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6 Antworten

???am 17.11.2017 | 08:07
Ja.
!!!am 17.11.2017 | 08:09
Nein
§ 93SGB IV meintam 17.11.2017 | 08:32
Der Status „Halbwaise“ oder „Vollwaise“ bleibt von der Heirat einer Waise unberührt. Auch wenn sich hierdurch die unterhaltsrechtlichen Beziehungen verändern, ist ein Anspruch auf Waisenrente bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen nach der Heirat der Waise weiterhin gegeben. Die sogenannte Heiratsklausel in § 44 Abs. 1 S. 2 AVG/§ 1267 Abs. 1 S. 2 RVO hat-te das BVerfG mit Beschluss vom 27.05.1970 für verfassungswidrig erklärt (AZ: 1 BvL 22/63).
Bei Studiumam 17.11.2017 | 08:42
Hallo bei Studium wohl bis zum 28 Lebensjahr. Nicht zu fassen Grüsse
brideam 12.12.2017 | 04:20
Wird das Einkommen des Ehepartners bei der Waisenrente angerechnet, oder wird weiterhin der bisherige Betrag ausgezahlt?
W*lfgangam 12.12.2017 | 20:09
Hallo bride, weder das Einkommen des Ehegatten, noch eigene Einkünfte werden bei der Waisenrente angerechnet. Gruß w.
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