Wie W*lfgang schildert, ist Ihr Problem nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung zu klären. Sie können mit Erlangung der Volljährigkeit selbst entscheiden, wer der Zahlungsempfänger Ihrer Halbwaisenrente ist. Über das Recht eines Herausgabeanspruches lassen Sie sich bitte privatrechtlich über einen Fachanwalt beraten.