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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen Ausbildung und Studium

von Michael!10.08.2011 | 00:57
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5 Antworten

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Hallo an alle, ich bräuchte dringend Hilfe zu meiner Situation und würde mich über eine Antwort von einem Profi sehr freuen. Ich habe zum 02/2011 meine Ausbildung (verkürzt) beendet, damit ich mich rechtzeitig um einen Studienplatz zum WS 11/12 an einer Kunsthochschule mit besonderem Aufnahmeverfahren bewerben konnte. Die Bewerbung bestand aus einer Hausarbeit sowie einem Portfolio und benötigte mehr Zeit, als mir durch die reguläre, unverkürzte Lehre zur verfügung gestanden hätte. Während der Hochschulbewerbung hätte ich nebenbei noch meine Abschlussprüfungen vorbereiten müssen. Durch diesen Umstand befinde ich mich also von 02/2011 bis zum Semesterbeginn 09/2011 nicht in einer Ausbildung und habe dadurch die vier Monate Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungen überschritten. Meine Frage ist nun: Wieso wird mir für die vier Monate vor Studienbeginn keine Halbwaisenrente nachgezahlt, sondern erst ab Zeitpunkt der Bestätigung der Hochschule im 08/2011, wenn die Vorlaufzeit nicht vermeidbar gewesen wäre? In der Hotline meines Krankenversicherers wurde ich falsch über das viermonatige Überbrückungsgeld informiert, da mir bestätigt wurde, dass über diesen Zeitraum eine Versicherung über meine Mutter möglich ist. Diese Möglichkeit ist jedoch an die Zahlung der Halbwaisenrente gebunden. Erst jetzt lese ich hier im Forum, dass diese Information falsch war und ich gar keinen Anspruch in diesem Zeitraum hatte. Da ich nach Ende der Ausbildung freiberuflich für meinen ehemaligen Arbeitgeber weiter arbeiten konnte, wurde mir bei der Agentur für Arbeit geraten, dass ich mich nicht arbeitslos melden müsse, da ich ja Arbeit hätte. Ich war mir darüber im klaren, dass ich dann drei Monate meine Krankenversicherung voll zahlen müsste und ließ mich darauf ein. Durch die Fehlinformation bin ich nun in der Situation, dass ich wahrscheinlich statt einer Rückzahlung von etwa 230€ Halbwaisenrente/Monat eine Nachzahlung bei meiner Krankenkasse leisten muss und am Ende mit fast 1000€ weniger als gedacht dastehe. Warum werden mir Steine in den Weg gelegt, die die Aufnahme meines Studiums gefährden? Ich würde mich nicht ärgern, wenn ich vorher nicht nachgefragt hätte. Was soll ich in dieser Situation tun? Am Ende bin ich durch die Fehlinformation der Verlierer. Gibt es Wege oder Regelungen, die mir aus der Situation helfen können? Ich bin verzweifelt und weiß nicht, ob ich ohne diese 1000€ problemlos in mein Studium starten kann... Vielen Dank im Voraus! Gruß, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

es ist nicht so, dass zwischen zwei Ausbildungen grundsätzlich für vier Monate Anspruch auf Waisenrente besteht. Vielmehr liegt eine sogenannte Übergangszeit nur vor, wenn sich die Lücke zwischen zwei Anspruchszeiträumen über höchstens vier Kalendermonate erstreckt. Von Februar bis September liegt keine unvermeidbare Zwischenzeit vor, denn es wäre Ihnen durchaus zuzumuten gewesen, durch Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für Ihren Unterhalt zu sorgen. Bestätigt wird dies schon dadurch, dass Sie bei Ihrem früheren Arbeitgeber freiberuflich tätig waren.

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4 Antworten

Schadeam 10.08.2011 | 08:23
Jetzt wird man Ihnen kaum noch helfen können, die "Milch ist bereits verschüttet". Was ich aber nicht verstehe ist, dass niemand auf die geniale Idee gekommen ist, nach der Ausbildung (halbtags) im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten - dann wären Sie ganz normal sozialversichert gewesen und hätten neben dem (Halbtags-)job jede Menge Zeit zur Studienvorbereitung gehabt????? Oder sie hätten irgendwo halbtags an der Kasse gejobt (Lidl, Aldi und co). Statt dessen "arbeitet man für den ehemaligen Arbeitgeber als Selbständiger" und spart sich Beiträge.......und hinterher wundert man sich, dass die tollen Ideen nicht geklappt haben.....und alle anderen sind wieder mal schuld daran......alle legen einem Steine in den Weg.....und die Beratungen waren natürlich grottenfalsch....?
...am 10.08.2011 | 10:01
Zitat von 10 VORNE anzeigenausblenden
Konkret? Definition Vorurteile? Warum gehe ich zum Förster, wenn ich Blumenpreise wissen möchte? Soll heißen: Warum fragt man nicht (auch und vor allem) bei der RV hinsichtlich des Fortbestands des Waisenrentenanspruchs? Man kann doch voraussetzen, daß Michael wußte, daß der Anspruch nach dem 18.Lebensjahr grundsätzlich am Vorliegen einer Ausbildung geknüpft ist. Dann hätte man sich sicher einigen Ärger oder Verlust ersparen können! MfG
10 VORNEam 10.08.2011 | 09:12
Hallo @ Schade Wir sollten mal lieber die Füße an der Erde behalten! Das Problem ist doch das Er beim Arbeitsamt und bei der Krankenkasse falsche Infos bekam, und das ist eine Schweinerei ich gebe immer den Rat sich immer alles schriftlich geben zu lassen. PS: Der Arbeitgeber müsste auch bereit sein einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bis zum Studium zu vergeben, und Aldi, Lidl, Netto Jobs muss mann auch erstmal haben ohne Vorkenntnisse sieht es auch da schlecht aus. Ihr im ÖD müsst mal so langsam eure Vorurteile abschaffen! Mit freundlichen Grüßen 10 VORNE
Michael!am 10.08.2011 | 18:50
Danke für alle Beiträge. @10 VORNE: Genau diesen Gedanken hatte ich beim Lesen des Beitrags von "Schade" auch. @Schade: Ich wollte hier über niemanden schimpfen, sondern vielleicht einfach ein paar Tips zum "Milch retten" bekommen. Schuld bin am Ende natürlich ich, die richtigen Informationen sind mit Sicherheit vorhanden! Ich war noch nie in dieser Situation und habe mich auf eine Aussage meiner KK verlassen. Wenn es ein nächstes Mal gibt, werde ich mich an die RV wenden. Jetzt darf mich mich aber erst mal von meiner KK "melken" lassen.
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