Hallo ninna,
Halbwaisenrente nach dem 18. Lbj. wird wegen einer (Schul- oder Berufs-) Ausbildung gezahlt - nicht bei Minijob, Arbeitslosigkeit oder Nichtstun. Endet eine Ausbildung, kann die Rente in der Zwischenzeit bis zur neuen Ausbildung weitergezahlt werden, wenn die Lücke zwischen den Ausbildungen 4 Monate (und keinen Tag länger) nicht überschreitet ...01.04 - 31.07. würde bei Ihnen daher für die Weiterzahlung passen.
Rein pragmatisch gesehen, machen Sie der Rentenversicherung dann die Abbruchmitteilung/Neubeginn einer Ausbildung, wenn die 2. Ausbildung bereits angefangen hat ;-) Aber wehe, die neue Ausbildung fängt erst am 02.08. an, dann ist es nichts mit Überbrückungszahlung, dann kommt eine Rückforderung auf Sie zu.
Wenn das Berufsausbildungen mit Entgeltzahlungen sind, muss das eh formularmäßig nachgearbeitet werden. Dafür können Sie eigentlich jetzt schon einen Termin in der nächsten Beratungsstelle absprechen (grundsätzlich 2 + x Monate Terminvorlauf).
Wie sind Sie denn in den 4 Monaten krankenversichert?
Gruß
w.