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Experten-Antwort

Halbwaisenrente zwischen zwei ausbildungen ?

von ninna18.03.2015 | 18:48
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4 Antworten

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Hallo ich mache zur zeit eine Ausbildung möchte diese aber abbrechen. Nun habe ich schon einen vorvetrag für eine zweite Ausbildung die am 01.08.15 beginnt, heißt dass ich könnt am 31.03.15 abbrechen und dennoch halbwaisenrente beziehen auch wenn ich eine 450 € Job mache ? Oder gilt der Vorvertrag nicht und ich kann erst dann abbrechen wenn ich den richtigen Vertrag vorweisen kann? Wie muss ich das eigentlich in die Wege leiten? Ich hoffe ihr könnt mir helfen . LG Nina

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ninna,

nach Beendigung einer Ausbildung darf eine Lücke von maximal 4 Kalendermonaten bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung liegen, damit durchgehend ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht. Allerdings sollten Sie zu gegebener Zeit den Ausbildungsvertrag über die ab 01.08.2015 angestrebte Ausbildung vorlegen.

Der Rentenversicherungsträger wird die Zahlung zum 31.03.2015 einstellen und bei Vorlage der Nachweise über die weitere Ausbildung rückwirkend ab 01.04.2015 wieder aufnehmen. Ein Vorvertrag gilt nicht als Nachweis über die weitere Ausbildung, daher würde eine Weiterzahlung ab 01.04.2015 ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Im übrigen würde der Rentenversicherungsträger auch bei rückwirkender Anweisung der Halbwaisenrente klären, ob ggf. Forderungen anderer Stellen, von denen Sie im Zwischenzeitraum ggf. Leistungen erhalten haben, bestehen.

Eine Änderung in den Verhältnissen (Ende der Ausbildung) muss sofort schriftlich angezeigt werden.

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3 Antworten

W*lfgangam 18.03.2015 | 20:44
Hallo ninna, Halbwaisenrente nach dem 18. Lbj. wird wegen einer (Schul- oder Berufs-) Ausbildung gezahlt - nicht bei Minijob, Arbeitslosigkeit oder Nichtstun. Endet eine Ausbildung, kann die Rente in der Zwischenzeit bis zur neuen Ausbildung weitergezahlt werden, wenn die Lücke zwischen den Ausbildungen 4 Monate (und keinen Tag länger) nicht überschreitet ...01.04 - 31.07. würde bei Ihnen daher für die Weiterzahlung passen. Rein pragmatisch gesehen, machen Sie der Rentenversicherung dann die Abbruchmitteilung/Neubeginn einer Ausbildung, wenn die 2. Ausbildung bereits angefangen hat ;-) Aber wehe, die neue Ausbildung fängt erst am 02.08. an, dann ist es nichts mit Überbrückungszahlung, dann kommt eine Rückforderung auf Sie zu. Wenn das Berufsausbildungen mit Entgeltzahlungen sind, muss das eh formularmäßig nachgearbeitet werden. Dafür können Sie eigentlich jetzt schon einen Termin in der nächsten Beratungsstelle absprechen (grundsätzlich 2 + x Monate Terminvorlauf). Wie sind Sie denn in den 4 Monaten krankenversichert? Gruß w.
KSCam 18.03.2015 | 20:50
Wie wäre es mit der Idee statt nur 450€ zu verdienen 4 Monate Lage mit einem höheren Verdienst zu arbeiten? Aber nein, es ist anders ja viel, viel bequemer und weniger anstrengend.....
ninnaam 18.03.2015 | 22:58
Hallo W. Danke für deine Ausführliche Antwort, sie hat mir sehr weitergeholfen. Ich bin noch Privatversichert, ist es ratsam zu wechseln? Denn noch bin ich über meine Eltern versichert da ich erst 19 bin und keine vollendete Ausbildung habe. Was dann auch den Beitrag von KSC beantwortet, ich wüsste nicht wer mich für mehr als einen 450 € Job einstellen würde. Ich bin 19 Jahre jung, habe eine Fachhochschulreife in Gesundheitswesen und habe bereits sehr viel in meinem Leben gearbeitet sowohl Ehrenamtlich als auch bezahlt. Da habe ich es mir wohl auch zu einfach gemacht? Von daher hat sich das für mich auch erledigt.
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