Hallo ninna,
nach Beendigung einer Ausbildung darf eine Lücke von maximal 4 Kalendermonaten bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung liegen, damit durchgehend ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht. Allerdings sollten Sie zu gegebener Zeit den Ausbildungsvertrag über die ab 01.08.2015 angestrebte Ausbildung vorlegen.
Der Rentenversicherungsträger wird die Zahlung zum 31.03.2015 einstellen und bei Vorlage der Nachweise über die weitere Ausbildung rückwirkend ab 01.04.2015 wieder aufnehmen. Ein Vorvertrag gilt nicht als Nachweis über die weitere Ausbildung, daher würde eine Weiterzahlung ab 01.04.2015 ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Im übrigen würde der Rentenversicherungsträger auch bei rückwirkender Anweisung der Halbwaisenrente klären, ob ggf. Forderungen anderer Stellen, von denen Sie im Zwischenzeitraum ggf. Leistungen erhalten haben, bestehen.
Eine Änderung in den Verhältnissen (Ende der Ausbildung) muss sofort schriftlich angezeigt werden.