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Experten-Antwort

halbwaisenrentenanspruch

von Julai Dutschke22.04.2013 | 14:04
1622 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, da ich mich mühelos durch das internet geklickt habe und leider keine richtige Antwort gefunden habe, probiere ich es jetzt hier. Ich habe im Juli 2011 meine Ausbildung beendet und bis zu diesem Zeitpunkt Halbwaisenrente bezogen. Nach der Ausbildung ich gearbeitet und somit keine Halbwaisenrente mehr bezogen. Nun würde ich gerne ab Oktober 2013 Studieren gehen. Nun ist meine Frage ob ich dann wieder ein anrecht auf Halbwaisenrente habe? Falls ja, muss ich die Halbwaisenrente neu beantragen? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie noch keine 27 Jahre alt sind, kann bei einem Studium ein erneuter Halbwaisenrentenanspruch entstehen.

Zur Prüfung Ihres Anspruchs ist ein erneuter Antrag auf Halbwaisenrente erforderlich. Zur Antragstellung können Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Unsere Antragsformulare können aber auch im Internet (www.deutsche-rentenversicherung.de) unter "Formulare & Anträge" heruntergeladen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mara..Lor..am 22.04.2013 | 14:17
Hallo Julai, ich hatte Anfang des Jahres so einen ähnlichen Fall.. Hatte auch keine Ahnung, wie man da vorgeht etc.. Hab dann durch Zufall eine Internetseite gefunden, wo man kostenlos Fragen stellen kann und die dann gleich von Fachberatern beantwortet bekommt. :) Vorallem kann man sich halt echt mal auf die Antworten verlassen. Guck doch da mal, vielleicht können die Dir weiterhelfen. Hier erstmal der Link: http://finq.com Hoffe, ich konnte Dir helfen ;) Ganz liebe Grüße!
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