Wenn Sie noch keine 27 Jahre alt sind, kann bei einem Studium ein erneuter Halbwaisenrentenanspruch entstehen.
Zur Prüfung Ihres Anspruchs ist ein erneuter Antrag auf Halbwaisenrente erforderlich. Zur Antragstellung können Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Unsere Antragsformulare können aber auch im Internet (www.deutsche-rentenversicherung.de) unter "Formulare & Anträge" heruntergeladen werden.