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Experten-Antwort

Halbwaisenrentenbezug

von Britta Wegener17.07.2017 | 13:47
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4 Antworten

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Guten Tag, ich bin 21 Jahre alt, mache eine Ausbildung zur Krankenpflegerin und komme im September 2017 ins 2. Lehrjahr. Mein Halbwaisenrentenbezug endet zum 31.07.17. Was muss ich tun, damit die Bezüge weitergewährt werden? Ab September 2017 neu beantragen? Vielen Dank im Voraus. B.W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Britta Wegener,

der Antwort von Wolfgang schließen wir uns an. Bitte beantragen Sie umgehend die Weiterzahlung Ihrer Waisenrente.

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3 Antworten

Herz1952am 17.07.2017 | 16:07
Hallo Britta Wegener, Sie müssten ein Antrag stellen. Halbwaisenrente wird bis zum 27. Lj. gezahlt, egal ob eine berufliche oder schulische Ausbildung gemacht wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html (Bedingungen für Halbwaisenrente). Anmerkung: Den Antrag müssten Sie wohl umgehend stellen und nicht abwarten. Die Ferien werden wohl mit bezahlt werden. Diese gehören ja auch in die Ausbildungszeit.
W*lfgangam 17.07.2017 | 19:23
Hallo Britta Werner, kein Neuantrag, sondern einen Weiterzahlungsantrag nach Vorduck R0615: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Eigentlich sollte Ihnen ihre Rentenversicherung bereits entsprechende Vordrucke zugesandt haben - sind vielleicht bei Mutti/Papi/dem überlebenden Elternteil versandet ...nun können Sie das selbst in die Hand nehmen. Gehen Sie umgehend in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, bringen Sie ein wenig Wartezeit mit, dann werden die erforderlichen Formulare für Sie ausgefüllt. Eine aktuelle Ausbildungsbescheinigung/wie lange noch, könnte nicht schaden, oder diesen Vordruck vorab ausfüllen lassen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
britta wegeneram 18.07.2017 | 10:18
Guten Morgen, vielen Dank für die Antworten. Vordrucke habe ich nicht erhalten, nur Bescheid über Bezugsende. Habe nun aber selbst den nötigen Vordruck ausgedruckt. Schönen Tag B. W.
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